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Auszug - Verwaltungsgemeinschaft Straßenbetriebsdienst: Budgetfestsetzung ab 2017  

 
 
14. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
TOP: Ö 3.2
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 20.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2016/120 Verwaltungsgemeinschaft Straßenbetriebsdienst: Budgetfestsetzung ab 2017
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:1. Falck, Thomas
2. Kretschmer, Jens (WZV)
Federführend:Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz Bearbeiter/-in: Hartmann, Frank
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Nach Aussage von Herrn Falck sei die Verwaltungsgemeinschaft aus Kreis und WZV gemeinsam Vorlagenersteller, da die Vorstellungen geteilt würden. In der Vergangenheit habe sich die Zusammenarbeit positiv entwickelt, gleichwohl sei die Frage berechtigt, ob die Arbeit von jemand anders kostengünstiger erledigt werden könne. Da für diesen Fall aber eine Ausschreibung erfolgen müsse, an der sich voraussichtlich weder der WZV noch der LBV S-H beteiligen dürften, sei davon abgesehen worden. Die Begründung für eine weitere Zusammenarbeit mit dem WZV gehe aus der Vorlage hervor.

Herr Ahrens bittet den WZV darum, halbjährlich in dieser Form die aktuellen Zahlen zu berichten. Zu den Abweichungen vom Plan und Ist 2015 und der Budgetierung für 2016 erklärt Herr Petersen, dass die Zahlen für 2016 auf dem Plan für 2015 beruhen würden, da die Ist-Stände zum Zeitpunkt der Planung noch nicht vorgelegen hätten. Die Schwankungen kämen aufgrund des Stundenlohnvertrages zu Stande, da die Planmengen nicht immer erreicht werden könnten. Herr Falck ergänzt, dass zunächst Leistungen festgelegt würden und anschließend abgerechnet werden.

Anschließend führt Herr Wulf aus, dass sich die Verwaltungsgemeinschaft nach Einführung der Kostenleistungsrechnung zu einem Erfolgsmodell entwickelt habe. Auf seine Nachfrage, ob die Knickpflege vergeben werden könne, erklärt Herr Utsch, dass der WZV nur die Verkehrssicherung übernehme, die Knickpflege aber durch externe Firmen erledigen lasse.

Nachdem Herr Petersen Herrn Demmler erläutert, dass es sich bei der Vergangenheit in Anlage drei um die letzten fünf Jahre seit Bestehen der Verwaltungsgemeinschaft handle, stellt der Vorsitzende die Vorlage zur Abstimmung.

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wirtschaft, regionale Entwicklung und Infrastruktur empfiehlt, dass der Hauptausschuss empfiehlt, dass der Kreistag beschließt, das Budget gemäß § 4 Abs. 3 des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Wahrnehmung der Aufgabe Straßenbetriebsdienst vom 08.12.2011 für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2021 neu entsprechend des aktualisierten Leistungskataloges (Anlage 3) auf einen Betrag von 3.160.000,00 Euro pro Jahr festzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -

 

 

Nachdem der Vorsitzende noch einmal klarstellt, dass der Ausschuss eine Fortführung der Zahlen, Daten und Fakten wünsche, erklärt Herr Kretschmer, dass regelmäßig der Plan für das Folgejahr am Jahresende und zu Beginn des Jahres über das Vorjahresergebnis erfolgen werde. Sollten größere Abweichungen bekannt werden, würden diese vorher berichtet werden.

 

Anschließend erklärt Herr Kretschmer zur Breitbandversorgung, dass für das Cluster 7 noch keine Fördermittel zur Verfügung stehen würden. Ziel sei es jetzt, alle Gemeinden, die noch nicht versorgt sind, zusammen zu betrachten.

In der Abfallentsorgung habe es seit Beginn der Zusammenarbeit nur eine Preissteigerung gegeben.

Zu der Frage der Aufstellung der Tochtergesellschaft Entsorgung GmbH & Co. KG führt Herr Kretschmer aus, dass nach dem heutigen Recht eine Vergabe notwendig sei, wenn das Modell gehalten werden soll. Am 28.06.2016 soll dieses Thema in der Verbandsversammlung diskutiert werden. Auf die Frage von Herrn Kittler, ob Herr Kretschmer von einem Streik der betroffenen Mitarbeiter ausgehe, antwortet dieser, dass beim WZV bisher alle Meinungsverschiedenheiten intern geklärt werden konnten und der WZV auch in diesem Fall darum bemüht sei.