Home
 
Kreistag
Ausschüsse
Fraktionen
 
Kalender
Übersicht
 
Übersicht
 
Textrecherche


Bürgerinformationssystem

Auszug - Einwohnerfragestunde I  

 
 
24. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 29.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
 
Wortprotokoll

Herr Roelofs aus Rohlsdorf fragt nach dem Sachstand der Anerkennung des Gasthofes am See in Warder als Gemeinschaftsunterkunft durch das Land und fragt, ob die Stilllegung und eine Rücknahme der Ausschreibung sinnvoller seien.

Frau Andrasch erklärt, dass das Anerkennungsverfahren laufe. Die Entscheidung, in den Räumlichkeiten des Gasthofes am See Flüchtlinge unterzubringen sei getroffen worden, als ein hoher Flüchtlingszustrom zu erwarten gewesen sei. Jetzt habe der Zustrom zwar abgenommen, dennoch gebe es weiterhin einen Bedarf an einer Unterkunft des Kreises. Insbesondere die kreisangehörigen Kommunen im Randgebiet von Hamburg verfügen über keine ausreichenden Möglichkeiten, Flüchtlinge unterzubringen. Weiter sei das Ausschreibungsverfahren bereits weit fortgeschritten, so dass eventuelle Schadensersatzpflichten mit einer Rücknahme des Verfahrens entstehen könnten.

Frau Grandt ergänzt, dass die Bürgermeister begrüßen, dass der Kreis eigene Unterkünfte vorhalte und so die Kommunen entlastet, und dass in die Verträge eine Kündigungsklausel integriert sei, wonach eine flexible Anpassung an den Bedarf möglich sei.

 

Herr Tzyschakoff aus Norderstedt fragt, ob der Kreis Segeberg die Mietobergrenzen in Norderstedt schon vor der Ausschreibung zum Erlass neuer Mietobergrenzen aufheben möchte, da diese zu niedrig seien; dies ergebe sich aus einem Urteil des SG Lübeck.

Herr Giesecke erwidert, dass es kein Urteil gebe, sondern lediglich einen Vergleich, der aber das Schlüssige Konzept des Kreises Segeberg nicht zum Gegenstand hat. Eine Entscheidung, ob von den Mietobergrenzen abgewichen werden kann, wird im Einzelfall erfolgen. Diese Prüfung obliegt dem Jobcenters und den Kommunen.