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Der Landrat erläutert auf Nachfrage, dass die zentrale Vergabestelle organisatorisch dem Fachdienst 30.00 zugeordnet werden solle. Im Kreis Herzogtum-Lauenburg gebe es bereits eine zentrale Vergabestelle, die nach den positiven Erfahrungen nun überlege, ihre Dienste auch für die kreisangehörigen Kommunen anzubieten. Hierfür werde voraussichtlich mehr Personal benötigt. Im Rahmen der Einrichtung einer zentralen Vergabestelle sollte auch über eine Diensthaftungsregelung beraten werden. Er erklärt weiter, dass ein Kostenvergleich zwischen den Ersparnissen einer zentralen Vergabestelle und den entstandenen Kosten durch die Inanspruchnahme Dritter nicht möglich sei, da zu viele Variablen in einem Vergabeverfahren bestünden und dadurch keine Vergleichbarkeit gegeben sei. Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt: In den Stellenplan 2017 wird eine unbefristete 1,0 VZS für die zentrale Vergabestelle aufgenommen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: - |
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