Bürgerinformationssystem
Auf Nachfrage von Herrn Holowaty erläutert Herr Falck, dass dem Betreiber des Flugplatzes Hartenholm von der Flugsicherungsbehörde die Nutzungserlaubnis entzogen worden sei, da die Bäume im Einflugfeld der Landebahn zu hoch gewachsen seien. Der Eigentümer wurde schon sehr frühzeitig über den Sachstand der Einschränkung der Flugsicherheit informiert, hatte es aber an Reaktionen mangeln lassen. Von der Landesforstverwaltung wurde in Aussicht gestellt, einer Kappung von Bäumen zuzustimmen, sofern geeignete Ersatzmaßnahmen nach Waldrecht und Naturschutzrecht nachgewiesen würden. Die Frist zur Durchführung der Kappungsmaßnahmen ist auch nach naturschutzrechtlichen Vorgaben (Beachten des Artenschutzes) zu bestimmen. |
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