Auszug - Ausschreibungsverfahren "Erstellung eines schlüssigen Konzeptes zur Ermittlung von Angemessenheitsgrenzen nach § 22 SGB II bzw. § 35 SGB XII"
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Der Ausschuss beschließt ohne Aussprache.
Beschlussvorschlag: - Das Ausschreibungsverfahren „Erstellung eines schlüssigen Konzeptes zur Ermittlung von Angemessenheitsgrenzen nach § 22 SGB II bzw. § 35 SGB XII“ wird hinsichtlich des Loses 2 – Bildung einer Gesamtangemessenheitsgrenze – aufgehoben.
- Im Ausschreibungsverfahren „Erstellung eines schlüssigen Konzeptes zur Ermittlung von Angemessenheitsgrenzen nach § 22 SGB II bzw. § 35 SGB XII“ wird für das Los 1 der Zuschlag der Firma Empirica AG erteilt.
- Die Kreisverwaltung wird gebeten, nach Ermittlung aktueller Angemessenheitsgrenzen einen „Runden Tisch“ mit der Wohnungswirtschaft unter Beteiligung der Firma Empirica AG zu veranstalten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -
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