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Auszug - Täterarbeit nach häuslicher Gewalt-ein wohnortnahes Angebot; Kurzvortrag von Frauenzimmer e.V., KIK-Koordinatorin und der Gleichstellungsbeauftragen des Kreises Segeberg   

 
 
28. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 18.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
 
Wortprotokoll

 

Frau Höppner-Reher stellte die KIK-Koordinatorin Frau Eibelshäuser vor und erläutert kurz den Ist –Zustand der Täterarbeit nach häuslicher Gewalt im Kreis. In Segeberg fehlte ein Angebot zur Arbeit mit den Tätern völlig.

 

Frau Eibelshäuser stellt die Arbeit in diesem Problemfeld vor und erläutert die Planungen zum Aufbau eines Angebotes zur Täterarbeit. Sie stellt fest, dass die Notwendigkeit auf jeden Fall gegeben sei. Bislang gebe es nur in Kiel, Elmshorn, Neumünster und Ahrensburg derartige Angebote. Wenn keine Angebote vor Ort sind, dann seien die Kinder und Frauen der betroffenen Familien weitere Zeit ohne Schutz. Die Gewalt eskaliere sehr oft, wenn den Tätern keine schnelle Hilfe von Mitarbeitern einer Beratungsstelle angeboten werde. Dieses Angebot werde auch von den Tätern als sehr wichtig angesehen. Strafen für die Täter werde auch durch Teilnahme an Täterprogrammen ersetzt werden können. In diesem Zusammenhang gehe die Gerichtshilfe auch auf die Täter zu. Die Teilnahme an einem Täterprogramm könne schon während der Vernehmungen vorgeschlagen werden. In den Beratungsstellen werde ein sehr zeitnaher Beginn eines solchen Programmes nach der Tat als sinnvoll angesehen. Vor allem die Kinder seien vor einer weiteren Eskalation zu schützen, da sie immer die Gewalt miterleben würden.

Die Täterprogramme gelten ebenfalls vollumfänglich für Frauen.

 

Frau Andrasch, fragt nach der Finanzierung der Täterarbeit.

 

Frau Eibelshäuser erläutert, dass es eine Selbstbeteiligung der Täter gebe und die Vorortbetreuung sowie die Fahrtkosten finanziert würden.

 

Frau Berger fragt, ob es Erfahrungen aus anderen Kreisen zur Finanzierung der Angebote gebe.

 

Frau Eibelshäuser erläutert, dass in anderen Kreisen die Angebote vor Ort seien, daher sei dort die Finanzierung anders als in Segeberg.

 

Frau Höppner-Reher informiert die Mitglieder des Ausschusses über die Zusammensetzung des KIK, es gehören  Sachbearbeiter für häusliche Gewalt der Polizei,  Vertreter des Jugendamtes, und  Staatsanwaltschaft dazu.

 

Frau Glage stellt die  Frage, ob die Teilnahme an Täterprogrammen für Täter verpflichtend sei.

 

Die Teilnahme sei verpflichtend, eine Teilnahme an Täterprogrammen kann Haft oder Geldstrafe ersetzen. Der Täter kann zur Teilnahme an einem Täterprogramm nicht gezwungen werden.

Über eine Rückfallquote nach Teilnahme an einem Täterprogramm könne Frau Eibelshäuser noch keine Auskunft geben, es existieren dazu noch keine Zahlen, die Evaluation sei noch nicht abgeschlossen.

 

Frau Höppner-Reher erläutert die Gedanken zur Suche von Räumen für die Unterbringung des Angebotes im Kreis Segeberg. Die Täter sollen auch geschützt zu den Beratungen gehen können und die Opfer sollen keinen Kontakt in den Räumlichkeiten zu den Tätern haben müssen. Nach Verhandlungen mit dem Jobcenter in Segeberg, konnten dort Räumlichkeiten für das Angebot von Täterprogrammen gefunden werden. In den Räumen des Jobcenters könne die Täterarbeit in kleinen Gruppen und eigenständig stattfinden.

 

Frau Andrasch fragt nach der Abrechnung der Kosten (Fahrtkosten und Dokumentation) der Anbieter. Der Anbieter rechne mit dem Land ab, die fehlenden Kosten übernehme der Kreis.

 

Frau Eibelshäuser bestätigt das so.

 

Herr Busch möchte die Eilbedürftigkeit des Beschlusses zur Finanzierung nochmal in der Pause mit seiner Fraktion besprechen. Es bestehe grundsätzlich noch Beratungsbedarf in der Fraktion zum Beschluss.

 

Der Vorsitzende regt an, nach der Antragsvorstellung eine Beratungspause einzulegen.