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Auszug - Präsentation zum Pflegestärkungsgesetz III (PSG III)  

 
 
28. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 3.3
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 18.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2017/083 Pflegestärkungsgesetz III (PSG III)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht der Verwaltung
Verfasser/in:Frau Voss
Federführend:Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Zierke, Beate
 
Wortprotokoll

Frau Voss informiert die Mitglieder des Ausschusses über das Pflegestärkungsgesetz III.

 

Frau Glage  möchte Auskunft, warum der Bedarf so niedrig angesetzt werde, wenn doch aus der Praxis ersichtlich sei, dass der tatsächliche Bedarf auf jeden Fall höher sei.

 

Frau Voss erklärt, dass vom Ministerium der Bedarf festgesetzt werde.

 

Der Vorsitzende fragt, ob die geplanten Kosten des Kreises nun immer noch ausreichend seien.

 

Frau Voss kann diese Frage noch nicht abschließende beantworten, nur so viel, dass die Kosten sich ganz sicher auf den Kreis verlagern werden. Es gebe dazu aber noch keine verlässlichen Rechnungen und Zahlen.

 

Für die Festlegung der Pflegestufen gebe es wirklich gute Vorgaben, stimmen diese nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten überein, werde der Kontakt mit dem Medizinischen Dienst gesucht oder als letzte Möglichkeit das Widerspruchsverfahren gewählt.

 

Frau Saggau möchte Auskunft, ob es richtig sei, wenn der Pflegegrad 2 nicht erreicht werde, dass es dann keine Aufnahme in eine stationäre Einrichtung gebe, weil die Kosten dann nicht übernommen würden.

 

Frau Voss stimmte der Annahme zu, betonte dabei aber, dass es in Notfällen immer eine Einzelfallentscheidung gebe, die Nothilfeplanung werde ebenfalls eingeschaltet. Das entsprechende finanzielle Risiko liege dann bei der jeweiligen Einrichtung. Im Zweifel müssen die Betroffenen die Entscheidung vor Gericht prüfen lassen.