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Auszug - Koordination der Baustellenplanung des LBV Vortrag Herr Conrad (LBV)  

 
 
18. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
TOP: Ö 3.1
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 15.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Herr Conrad stellt die Präsentation vor, welche dem Protokoll beigefügt ist.

Auf Nachfrage von Herrn Holowaty erklärt Herr Conrad, dass die Baustellen aufgrund der Taktung nicht schneller beendet werden können und es somit auch zu langanhaltenden Vollsperrungen kommen könne. Weiter käme es teilweise zu unvorhergesehenen Störungen, bei denen die Umleitungen, wegen des hohen Aufwands, beibehalten werden. Außerdem werden die einzelnen Komponenten einer Baustelle separat in sog. Fachlosvergabeverfahren vergeben. In Zukunft müsse sich u.a. die Bauindustrie und Verwaltung darauf einstellen, dass mehr Aufträge in der selben Zeit abgearbeitet werden müssen.

Auf Nachfrage von Herrn Ahrens erläutert Herr Conrad, dass das Ministerium das Geld für den Bau des Kreisverkehrs L233 bereitgestellt habe, aber weder die Gemeinde noch der Kreis die Umsetzung durchführen möchte. Für die Notfallampel L 284 sei vorerst eine Tempo 30 Zone eingerichtet worden, die Signalisierung soll folgen. Die Abstimmungen diesbezüglich laufen.

Weiter informiert er auf Nachfrage von Herrn Demmler, dass Radwege an Autobahnen nicht eingerichtet und diese dann wo anders realisiert werden müssen. Die Gespräche dazu zwischen dem Amt Barkau-Land, Kreis Plön und dem Ministerium laufen bereits.

Der Abschnitt 4 zum Ausbau der A20 soll Ende Mai veröffentlicht werden.

 

Herr Conrad berichtet auf Nachfrage von Herrn Holowaty, dass das Straßenbauamt keine Baumaßnahme eigenhändig durchführe, sondern die Baumaßnahme an einen Auftragnehmer abgebe, der dann die Nachunternehmen bestimme. Teilweise seien die vorgegeben Zeitfenster zu knapp bemessen oder die erforderlichen Materialien nicht zeitnah vorhanden. Der Anreiz durch eine „Beschleunigungsvergütung“ habe keinen Erfolg gebracht, da die Unternehmen auf die gestiegene Anzahl von Aufträgen nicht eingestellt gewesen seien und die Umsetzung von Maßnahmen daher nicht zügiger möglich sei. Die möglichen Vertragsstrafen für nicht eingehaltene Zeitfenster seien nur sehr gering, die Auswirkungen würden unternehmerisch  kalkuliert werden.

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2017_05_15_KreisSE-LBV (10241 KB)