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Die Beschlussfassung erfolgt ohne weitere Diskussion. Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird die Kreisverordnung über die Aufgabendurchführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach den Bestimmungen des 4. Kapitels Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) gem. § 55 Abs. 3 Landesverwaltungsgesetz in der zurzeit geltenden Fassung vorgelegt. Der Kreistag nimmt Kenntnis von dem beabsichtigen Erlass der Kreisverordnung. Der als Anlage beigefügte Verordnungstext wird nach Ausfertigung durch Bekanntmachung/Veröffentlichung in Kraft gesetzt. Abstimmungsergebnis: einstimmig Zustimmung: 49Ablehnung: -Enthaltung: -
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