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Die Beschlussfassung erfolgt ohne weitere Diskussion. Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, die als Anlagen 1 und 2 beigefügte Satzungen über die Heranziehung von kreisangehörigen Städten, Ämtern und Gemeinden zu den Aufgaben der Sozialhilfe zu beschließen. Der Kreistag beschließt den Erlass dieser Satzungen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Zustimmung: 49Ablehnung: -Enthaltung:-
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