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Auszug - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Haushaltstitel Wohnungsbauförderung  

 
 
28. Öffentliche Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 27.2
Gremium: Kreistag des Kreises Segeberg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 07.12.2017 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2017/270 Antrag der Fraktion DIE LINKE - Haushaltstitel Wohnungsbauförderung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:DIE LINKE
Federführend:Gremien, Kommunikation, Controlling Bearbeiter/-in: Steltzer-Werblow, Kerstin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kittler erläutert den Antrag seiner Fraktion. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum sei bekannt, der Aufwand für die Unterkunftskosten sei für den Kreis steigend, es müssen immer höhere Mietsegmente angesprochen werden. Eine zu erarbeitende Förderrichtlinie werde die die schnelle Handlungsfähigkeit der Kommunen ermöglichen.

 

Herr Schnabel betont, dass es nicht Aufgabe des Kreises sei, Wohnungsbau zu betreiben. Ein Eingreifen in den Markt erhöhe nicht seine Funktionstüchtigkeit. Besser sei es, den betroffenen Menschen zu fördern. Gleichwohl seien auch hier an vorderer Stelle die Kommunen gefordert. Wichtig sei seiner Meinung nach, die gesetzlichen Bedingungen für den Wohnungbau zu vereinfachen. Auch sei die Bereitstellung von Bauland durch die Kommunen ein wichtiger Aspekt, der mehr gefordert werden müsse.

 

Herr Köppen erwidert, bezahlbarer Wohnraum sei auch in Segeberg eine Existenzfrage. Der Wohnungsbestand sei auch in Segeberg zurückgegangen. Ein Neustart im sozialen Wohnungsbau, mit einer Belegungsbindung und unter Einbeziehung freier Wohlfahrsverbände sei auch für Segeberg ein zu überlegender Weg.

Er stellt den Antrag, Mittel in Höhe von 50 Mio Euro für 2018 in den Haushalt einzustellen und eine TaskForce „Sozialer Wohnungbau“ einzurichten und diese ab dem I. Quartal 2018 arbeiten zu lassen.

 

Der Landrat betont, dass Mittel in den Haushalt nur einzustellen seien, wenn der Mittelabfluss auch gewährleistet sei. Der Kreis müsse in dieser Höhe einen Kredit aufnehmen oder einen Vorschlag zur Gegenfinanzierung der 50 Mio Euro vorlegen.

Herr Ahrens äußert, dass bezahlbares Wohnen ein Grundrecht sei. Der Bau einer Immobilie sei auch für den Kreis eine langfristige Entscheidung. Mit dem Beschluss zur Drucksache 274 seien die Weichen für den Bau von bezahlbarem Wohnraum bereits gestellt, daher lehnt er den Antrag der Fraktion „DIE LINKEN“ ab.

 

Herr Wulf sagt, dass dieses Thema bislang immer wieder aufgeschoben worden sei. Ziel des Antrages der Fraktion sei die Bewusstseinsweckung und der Wille, ein gemeinsame Lösung für Segeberg zu finden.

 

Frau Eick betont, dass sich die Lenkungsgruppe eingehend mit diesem Thema beschäftigt habe.

 

Pause 18.20 Uhr  – 18.45 Uhr

 

 

Antrag der WI-SE

 

Es wird beantragt, 50 Mio Euro für die Wohnraumförderung in den Haushalt 2018 einzustellen und eine Task Force „Sozialer Wohnungsbau“ einzurichten.

 

Abstimmung:

Mehrheitlich

Ja-Stimmen: 5   Nein-Stimmen: 45   Enthaltungen:  -

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt:

In den Haushaltsplan 2018 wird an geeigneter Stelle (u.U. mit Sperrvermerk) ein Titel zur Wohnraumförderung in Höhe von € 1.000.000 eingestellt um dem Kreistag für 2018 die Option zum Beschluss einer "Förderrichtlinie für bezahlbares Wohnen" zu eröffnen.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 8Ablehnung: 38Enthaltung:  4

 

 

Pause 18.20 Uhr – 18:45 Uhr