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Beschluss
Der Kreistag beschließt die folgende Haushaltssatzung:
HAUSHALTSSATZUNG DES KREISES SEGEBERG FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2018
Aufgrund des § 57 der Kreisordnung in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Kreistages vom 07. Dezember 2017 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge1 auf 362.869.500 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen1 auf 351.202.100 EUR einem Jahresüberschuss von 11.667.400 EUR einem Jahresfehlbetrag von 0 EUR
und
2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 358.412.200 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 337.783.200 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 8.373.400 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 29.002.400 EUR festgesetzt.
(1 Ohne interne Leistungsbeziehungen)
§ 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 5.834.400 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 14.767.700 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 35.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 633,67 Stellen
§ 3 1. Der Umlagesatz für die Kreisumlage wird festgesetzt auf 35,25 v. H. § 4 Deckungsfähigkeiten nach § 22 und Zweckbindungen nach § 21 GemHVO-Doppik ergeben sich aus der Übersicht über die nach § 20 GemHVO-Doppik gebildeten Budgets. § 5 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, für deren Leistung oder Eingehung der Landrat seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 30.000,00 EUR.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am erteilt.
Bad Segeberg, den
gez. Jan Peter Schröder (Landrat) Abstimmungsergebnis: mehrheitlich Zustimmung: 46Ablehnung: 2Enthaltung: 2
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