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Auszug - Haushaltssatzung  

 
 
28. Öffentliche Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 30.3
Gremium: Kreistag des Kreises Segeberg Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 07.12.2017 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss

 

Der Kreistag beschließt die folgende Haushaltssatzung:

 

 

HAUSHALTSSATZUNG DES KREISES SEGEBERG FÜR DAS

HAUSHALTSJAHR 2018

 

Aufgrund des § 57 der Kreisordnung in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung

wird nach Beschluss des Kreistages vom 07. Dezember 2017 und mit Genehmigung

der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge1 auf 362.869.500 EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen1 auf 351.202.100 EUR

einem Jahresüberschuss von   11.667.400 EUR

einem Jahresfehlbetrag von       0 EUR

 

und

 

2. im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf

358.412.200 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf

337.783.200 EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

auf    8.373.400 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

auf 29.002.400 EUR

festgesetzt.

 

 (1 Ohne interne Leistungsbeziehungen)

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen

auf    5.834.400 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

auf   14.767.700 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite

auf  35.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen

Stellen auf       633,67 Stellen

 

§ 3

1. Der Umlagesatz für die Kreisumlage wird festgesetzt auf 35,25 v. H.

§ 4

Deckungsfähigkeiten nach § 22 und Zweckbindungen nach § 21 GemHVO-Doppik

ergeben sich aus der Übersicht über die nach § 20 GemHVO-Doppik gebildeten

Budgets.

§ 5

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und

Auszahlungen, für deren Leistung oder Eingehung der Landrat seine Zustimmung

nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 30.000,00 EUR.

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am erteilt.

 

 

Bad Segeberg, den

 

gez.

Jan Peter Schröder

     (Landrat)

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 46Ablehnung: 2Enthaltung: 2