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Auszug - Erweiterung Kreisverwaltung, Stand 20.02.2018  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 06.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2018/050 Erweiterung Kreisverwaltung, Stand 20.02.2018
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Meyer, Jaana
Federführend:Liegenschaften und Bauprojekte Beteiligt:Informations- und Kommunikationsmanagement
Bearbeiter/-in: Genz, Nicole  Gremien, Kommunikation, Controlling
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende führt in die Beschlussvorlage ein, die vorliegende, sehr umfangreiche Vorlage der Verwaltung biete mehrere Varianten zur Erweiterung der Kreisverwaltung an.

Der Landrat erklärt, dass Ausgangspunkt für die vorliegenden Planungen auch die fehlenden Räumlichkeiten für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien, die vorhandenen Möglichkeiten seien jetzt schon ausgeschöpft. Im Auftrag der Politik sei das Grundstück in der Rosenstraße gekauft worden, die Anmietung des Levo-Parkes sei als schnelle Lösung ebenfalls erfolgt. Nun liege der Verwaltung der Auftrag der Politik vor, eine Entscheidungsvorlage zu erarbeiten, die eine langfristige und nachhaltige Möglichkeit darstelle, mit der Maßgabe, dafür Grundstücke, die sich im Eigentum des Kreises befinden, zu nutzen. Es bieten sich also die W.-von Mohl-Straße und die Rosenstraße an. Bei beiden Varianten müsse im Rahmen der Planungen die Stadt Segeberg beteiligt werden.

Die heutige Entscheidung des Ausschusses für einen Standort sei richtungsweisend, räumliche und gestalterische Aspekte sollen später diskutiert werden.

Herr Wulf bedankt sich für die schnelle Beantwortung seiner Anfragen an die Verwaltung zum heutigen Thema. Für ihn sei wichtig, was ist in den Beträgen für die einzelnen Varianten enthalten sei und ob ebenfalls die Folgekosten – wie betriebliches Gesundheitsmanagement, Betriebskindergarten in die Überlegungen einbezogen wurden. Auch sei zu klären, wie die Finanzierung erfolgen solle. Besonderen Wert lege er auf die Einbeziehung des Betriebsrates in solch wichtige Überlegungen.

Der Landrat sagt, der Personalrat sei noch nicht in die Planungen eingebunden, aber ist grundsätzlich informiert, dass an diesen Fragen intensiv gearbeitet werde. Wenn die Fragen des Umzuges einzelner Kolleginnen und Kollegen dann konkret werden, werde der Personalrat in jede Entscheidung einbezogen.

Wichtig sei für die Erarbeitung einer räumlichen Konzeption, dass Fachbereiche zusammenbleiben oder zusammenziehen sollen. Diese Konzeption sei Teil der Ausführungsplanung. Das Gesundheitsmanagement stehe bei allen Überlegungen an zentraler Stelle.

Frau Lexau, Architektin, betriebliches Gesundheitsmanagement stehe mit im Mittelpunkt ihrer Planungen. Folgekosten, wie Betriebskosten würden sich auch nach der Anzahl der Mitarbeiter richten, die in das neue Gebäude einziehen sollen. Die heute in der Vorlage dargestellten Gebäude- und Baukosten seien Richt- und Schätzwerte, heute liege eine Vorplanung vor. Die vorgestellten Varianten seien Planbeispiele, in den Varianten sei die notwendige Haustechnik überschlägig enthalten. Von Wichtigkeit sei bei allen Planungen die Information, wie viele Mitarbeiter in die Erweiterung umziehen sollen.

Herr Dr. Krauß erinnert an die Punkte aus dem Antrag seiner Fraktion aus dem September zum Thema Erweiterung der Kreisverwaltung, diese möchte er berücksichtig wissen.

Herr Ahrens betont an dieser Stelle, heute solle eine Standortentscheidung gefasst werden, Details würden später besprochen werden.

Herr Brauer betont, dass umfassende Überlegungen auch nötig seien, wie entwickelt sich der Kreis Segeberg, wie werden in Zukunft die Aufgaben sein, werde es Zusammenarbeiten mit Nachbarkreisen und Behörden geben.

Der Landrat erklärt, dass es schwierig sei, zukünftige Entwicklungen vorauszusagen. Heute solle eine komplexe Entscheidung getroffen werden, die alle voraussehbaren Entwicklungen beinhalten solle.

Herr Wulf bedankt sich bei  Frau Lexau für die Ausführungen, es würden für neue Mitarbeiter Räume geschaffen, während der Umbaumaßnahme müssen Mitarbeiter auf andere Räume ausweichen. Auch mit diesen Überlegungen müsse eine realistische Planung erfolgen, er sehe die vorliegende Variante D als dieses an.

Der Landrat erklärt, dass Variante D den Vorteil der räumlichen Nähe  zum jetzigen Standort der Kreisverwaltung habe. In Variante D würden aber nicht alle Mitarbeiter Platz finden, Platz für Besprechungsräume gebe es ebenfalls nicht.

Herr Barkowsky erklärt, dass es schon 2017 Gespräche mit dem Inhalt gegeben habe, dass die Unterbringung des Personals große Schwierigkeiten bereite. Aus diesem Grund sei es zur Anmietung von Räumlichkeiten im Levo-Park gekommen. Dazu habe es einen Beschluss des Kreistages gegeben. Die Unterbringung der 2018 ausgeschriebenen Stellen werde jetzt schon zu Problemen führen. Bei Umsetzung der Variante D werde es nicht genügend Parkmöglichkeiten geben.

Bei Variante C werde es eine lange Bauzeit geben, die geplanten 2 Geschosse böten nicht ausreichend Platz auch für zukünftige Mitarbeiter.

Variante A und B böten eine bessere Unterbringung der Mitarbeiter auch in der notwendigen Bauphase.

Grundsätzlich sei in den Überlegungen auch der Zeitablauf zu beachten, spätestens 2019 müssten neue Büroflächen zusätzlich zur Verfügung stehen.

Zusammenfassend schlägt die Fraktion der CDU vor, die Variante B weiter zu planen, also einen Neubau in der Rosenstraße festzulegen. Bei Bedarf sei auch hier ein weiterer Anbau möglich.

Wenn der Neubau erfolgt sei, könne anschließend mit der Sanierung des Hauses A am jetzigen Standort begonnen werden. Als Zeitplan schlage er vor, 2019 die Aufträge zum Bau zu vergeben, 2020 den Neubau fertig zu stellen und 2021 mit der Sanierung von Haus A zu beginnen.

Der Landrat betont, dass es Ziel des Kreises sei, als guter Arbeitgeber in der Region auch gute Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter zu schaffen, die Planungen für die Erweiterung 2018 durchzuführen und Ende 2018 diese in allen Details im Kreistag vorzustellen, dann könne die Umsetzung der Baumaßnahmen erfolgen.

Herr Schnabel erklärt, es habe in den letzten 5-7 Jahren einen großen Zuwachs in der Mitarbeiterschaft gegeben, diese müssen nun auch gute Arbeitsbedingungen haben. Er vertrete eigentlich Variante D, eine Möglichkeit der Schaffung von Räumlichkeiten hier am Standort. Da aber viele Räume in kurzer Zeit benötigt würden, tendiere er zu Variante B. Wobei er diese Variante aus städtebaulicher Sicht kritisch betrachte.

Frau Eick erklärt, der Neubau in der Rosenstraße biete sich an. Es gebe ausreichend Fläche, noch offen sei für sie aber die Frage der Betriebskosten und die nicht zentralen Standorte der Verwaltung.

Der Landrat erklärt, eine Erweiterung von Haus A sei aus denkmalrechtlichen Gründen nicht möglich, Haus A sei ein altes Gebäude, zusätzliche Büros können hier nicht geschaffen werden. Gegenwärtig gebe es 5 Standorte der Kreisverwaltung, mit der Variante B könne hier eine Verbesserung erzielt werden.

Herr Hansen äußert seine wesentlichen Bedenken. Das Erhalten des städtebaulichen Ensembles hier am Standort sei für ihn von grundsätzlicher Bedeutung. Es biete sich hier am Standort die Möglichkeit, Haus A und den Verbindungsgang abzureißen und beide Gebäude in einem Ensemble neu zu gestalten, diese dann aber architektonisch passend in die bestehende Substanz einzufügen. Der Hauptstandort der Kreisverwaltung solle hier am Standort Hamburger Straße bleiben und das Ziel verfolgt werden die Verwaltung wieder hier zu konzentrieren.

Er regt an, den Abriss von Haus A und dem Verbindungsgebäude verbunden mit einem Neubau hier zu prüfen.

Der Landrat erklärt, städtebaulich wäre dies die bessere Lösung, aber der Neubau von Haus A und vom Verbindungsgebäude lösen die Raumprobleme nicht.

Herr Ahrens sagt, dass die Variante „Neubau hier am Standort“ anfangs auch die priorisierte Variante der SPD Fraktion gewesen sei. Letztendlich sei man aber innerhalb der Fraktion zur Erkenntnis gekommen, dass der Neubau in der Rosenstraße, Variante B, eine zukunftsweisende Entscheidung sei. Daher unterstütze die Fraktion auch diese Variante. Besondere Beachtung sollen auch die Voraussetzungen für das Ehrenamt finden, hier solle eine vernünftige Arbeit möglich sein. Die Variante B schließe auch dies mit ein.

Herr Ebert sagt, bei Variante B seien Mittel für die Schaffung eines KT-Saals und Besprechungsräumen enthalten.

Herr Kittler erklärt, seine Fraktion sehe Variante B als flexibelste Lösung, auch im Hinblick auf die weitere Entwicklung der Kreisverwaltung, an.

Herr Barkowsky regt an, eine Kostenschätzung für den Umbau von Haus A einzuholen, die Chance des Umbaus solle trotzdem geprüft werden.

Dem stimmt Frau Eick zu, die Untersuchungen zum Neubau Haus A sollen in Auftrag gegeben werden und eine Zeitschiene zur Umsetzung der Maßnahmen dem Ausschuss vorgelegt werden.

Der Landrat sagt, eine parallele Untersuchung zu Haus A, mit Schwerpunkt Renovierung oder Neubau werde es 2018 geben.

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt, dass der Fachbereich V die erforderlichen konkreten Planungen für die Variante B eines Neubaus, einschließlich der Planungen für eine Sanierung oder einen Neubau des Hauses A, an der Hamburger Straße 30, aufnimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 11Ablehnung: -Enthaltung: 1

 

 

Pause 19.15 Uhr – 19.35 Uhr