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Auszug - Entschädigungssatzung des Kreises Segeberg hier: 4. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung  

 
 
1. Öffentliche Sitzung des Kreistages/Konstituierende Sitzung
TOP: Ö 11
Gremium: Kreistag des Kreises Segeberg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 11.06.2018 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2018/089 Entschädigungssatzung des Kreises Segeberg
hier: 4. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Federführend:Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung Bearbeiter/-in: Schümann, Dagmar
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es liegt ein Antrag der AfD vor, den Herr Flak damit begründet, dass keine Wahlmöglichkeit bestehe, welches Gerät genutzt werden kann. Weiterhin hält er eine Beschaffung von IPads, die nur für den Sitzungsdienst genutzt werden, ökologisch nicht für sinnvoll. Seine Fraktion fände einen Zuschuss in einer Höhe von 300 € für den Kauf eines Tablets nach Wahl sinnvoller.

 

Der Landrat erläutert, dass für die Beschaffung der Geräte verschiedene Aspekte zu berücksichtigen waren. Er macht deutlich, dass die Tablets auch außerhalb der Gremienarbeit genutzt werden dürfen und die Kreisverwaltung keinerlei Zugriff auf die Geräte habe. Somit sei eine private Nutzung möglich. Der Grund für die Beschaffung von Apple Produkten war unter anderem, dass keine Programme aus dem Internet heruntergeladen werden können, die möglicherweise Zugriff auf die nicht-öffentlichen Vorlagen nehmen könnten. Weiterhin sei die Abwicklung und der Support leichter, wenn nur ein Gerätetyp zu betreuen sei. Eine Mittelauszahlung in einer bestimmten Höhe für die Beschaffung eines Tablets sei nicht möglich, da bereits der Höchstsatz gem. Entschädigungsverordnung gezahlt werde und dieser nicht überschritten werden darf. Der Landrat stellt klar, dass er einem entsprechend dem Antrag gefassten Beschluss widersprechen müsse, da dieser rechtswidrig sei. Die AfD zieht ihren Antrag daraufhin zurück.

 

Herr Wulf macht deutlich, dass die Entschädigungssatzung in jeder konstituierenden Sitzung des Kreistages Thema sei. Seiner Meinung nach solle über eine Kürzung  und ggf. Pauschlierung der Aufwandsentschädigungen nachgedacht werden. Er beantragt deshalb die Vertragung der Beschlussfassung über die vorliegende Entschädigungssatzung auf die Sitzung des Kreistages am 05.07.2018.

 

 

Antrag Wi-SE

Der Kreistag beschließt, die Beschlussfassung auf die nächste Kreitstagssitzung am 05.07.2018 zu vertagen.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 8 Ablehnung: 48 Enthaltung: 3

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die  4. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung des Kreises Segeberg vom 26.06.2008, in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 51 Ablehnung: 3 Enthaltung: 5