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Der Kreispräsident beantragt aufgrund der Anzahl der Fraktionen im Kreistag -zusätzlich zu den in der Vorlage genannten Änderungen-, die Redezeit gem. § 7 Abs. 3 auf 8 Minuten für den/die erste/n Redner/in einer Fraktion und 3 Minuten für jeden weiteren Beitrag zu verkürzen. So bliebe es bei einer Redezeit von etwa einer Stunde pro Tagesordnungspunkt.
Herr Wulf findet die Formulierung des § 4 unklar und beantragt, diesen mit folgendem Satz zu ergänzen: „unter Nutzung des vom Hauptausschuss erarbeiteten und vom Kreistag beschlossenen Berichtswesens“.
Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt die Geschäftsordnung des Kreistages des Kreises Segeberg in der als Anlage beigefügten Fassung mit folgenden Änderungen:
- Die Redezeit gem. § 7 Abs. 3 wird auf 8 Minuten für die generelle Redezeit und 3 Minuten für jeden weiteren Wortbeitrag pro Fraktion verkürzt. - § 4 wird ergänzt und lautet wie folgt: Die Landrätin oder der Landrat unterrichtet den Kreistag in geeigneter Weise unter Nutzung des vom Hauptausschuss erarbeiteten und vom Kreistag beschlossenen Berichtswesens über wichtige Verwaltungsangelegenheiten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig Zustimmung: 59 Ablehnung: - Enthaltung: -
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