Bürgerinformationssystem
Frau Meißner erläutert, dass bereits eine positiver Rückmeldung von der Stadt Wahlstedt und dem Amt Bad Bramstedt-Land vorliege. Auf die Nachfrage von Herrn Dieck erklärt Frau Meißner, dass der gemeinsame Datenschutzbeauftragte für öffentlich-rechtliche kommunale Einrichtungen ebenso zur Verfügung stehe. Nur für privatrechtliche Einrichtungen nicht.
Frau Meißner erklärt auf Nachfrage der Vorsitzenden weiter, dass ein Kündigungsrecht nach dem GKZ bestehen müsse. Beschlussvorschlag:
Abstimmungsergebnis: einstimmig Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -
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