Bürgerinformationssystem
Frau Schwarz möchte wissen, welche Veränderungen sich in der neuen Vorlage 128-1 im Vergleich zur vorherigen Vorlage 128 ergeben hätten. Frau Löhmann erklärt, dass auf Seite 3 im fünften Absatz die Summe der Kostensteigerung korrigiert wurde, ebenso im sechsten Absatz. Die Summenbildung sei aber korrekt. Die Front-Office-Steigerung um 20% sei berücksichtigt worden. Schuldnerberatung Zur Schuldnerberatung merkt Herr Mann an, dass er die Fallzahlensteigerung nicht aus den angegebenen Zahlen entnehmen könne. Herr Giesecke erklärt, dass sich die Steigerung der Fallzahlen aus einer Betrachtung der Jahre 2015 bis 2017 ergebe und insgesamt 11% mehr betrage (nahezu gleichbleibende Fallzahlen in der Region West, Fallzahlenminderung um 10% in der Region Nord, Fallzahlensteigerung um 24% in der Region Ost, Fallzahlensteigerung um 33% in Norderstedt). Herr Mann äußert den Wunsch nach ausführlicheren Erklärungen in künftigen Vorlagen.
Wohnungsnotlagenberatung
Herr Waldheim möchte wissen, was sich hinter dem Punkt „zusätzliche Leistungen“ verberge. Herr Giesecke erklärt, dass der Bereich Präventionen gestärkt werden solle und Maßnahmen zur „Wohnfähigkeit“ sowie zur Nachbetreuung nach Abschluss eines Mietvertrages in die Aufgabenbeschreibung aufgenommen worden seien.
Aus Sicht von Herrn Pahl sei es sinnvoll, den Anteil der Präventionen zu erhöhen, um dadurch Wohnungslosigkeit und ggf. später entstehende Kosten zu vermeiden. Auf Nachfrage von Herrn Mann erklären Herr Giesecke und Frau Löhmann, dass die 60.000 € für zusätzliche Leistungen einer Vollzeitstelle entsprächen. In der Unterkunft für anerkannte Flüchtlinge in Warder werde ein entsprechendes Beratungsangebot bereits angeboten, so dass auf die dortigen Erfahrungswerte zurückgegriffen worden sei.
Herr Mann fragt nach, weshalb im Text der Vorlage Nr. DrS/2018/128 dargestellt sei, dass bei der Berechnung des auszuschreibenden Budgets für die Wohnungsnotlagenberatung ein allgemeiner Kostenanstieg von 9,4% zugrunde gelegt worden, tatsächlich aber eine Steigerung von ca. 16% ausgewiesen sei. Diese Frage konnte während der Sitzung nicht beantwortet werden und erfolgt nun im Rahmen des Protokolls:
Antwort der Verwaltung
Bei der Berechnung der Budgets wurde zunächst die Fallzahlenänderung berücksichtigt, auf die dann (erst) die allg. Kostensteigerungen von 9,4% für fünf Jahre berechnet wurden. Für die Wohnungsnotlagenberatung bedeutet dies:
Grunddaten: jährliches Budget seit 2015 86.250 € Fallzahlenveränderung 2015 -> 2017 plus 70,97% angenommenen prospektive Kostensteigerungen plus 9,4%
Die Berechnung des neuen Budgets erfolgte in drei Schritten:
1. Schritt Das jährliche Budget seit 2015 wurde um die Fallzahlensteigerungen 2015 -> 2017 erhöht: 86.250 € * 1,7097 = 147.460 € Daraus ergibt sich eine Erhöhung aufgrund der Fallzahlensteigerung von 61.210 € (147.460 € - 86.250 € = 61.210 €)
2. Schritt Der zuvor errechnete Betrag wird um die angenommene prospektive Kostensteigerung erhöht: 147.460 € * 1,094 = 161.300 € Daraus ergibt sich eine Erhöhung aufgrund der angenommene prospektive Kostensteigerung von 13.840 € (161.300 € - 147.460 € = 13.840 €)
3. Schritt Abschließend werden auf den errechneten Bedarf ggf. vorhandene Mehrbedarfe zugeschlagen. In diesem Falle 60.000 €.
Im Ergebnis ergibt sich dann das neue Budget von 221.300 €.
einstimmig Zustimmung: 12
Sodann bittet Herr Dr. Schmidt um Zustimmung hinsichtlich der Schuldnerberatung und hinsichtlich der Wohnungslosenberatung unter der Maßgabe, dass die Verwaltung die Zahlen der Wohnungsnotlagenberatung überprüft und ggf. ändert.
Beschlussvorschlag: Der OVG-Ausschuss, der Sozialausschuss, der Jugendhilfeausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:
Schuldnerberatung: Region Nord:110.600 € Region Ost:127.200 € Region West:170.800 € „Region Norderstedt:“180.300 € 588.900 €
Wohnungsnotlagenberatung: Kreisgebiet ohne das Gebiet der Stadt Norderstedt:221.300 €
Abstimmungsergebnis: einstimmig Zustimmung: 12 Ablehnung: -Enthaltung: -
Beschlussvorschlag: Der OVG-Ausschuss, der Sozialausschuss, der Jugendhilfeausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:
Schuldnerberatung: Region Nord:110.600 € Region Ost:127.200 € Region West:170.800 € „Region Norderstedt:“180.300 € 588.900 €
Wohnungsnotlagenberatung: Kreisgebiet ohne das Gebiet der Stadt Norderstedt:221.300 €
Sodann bittet Herr Dr. Schmidt um Zustimmung hinsichtlich der Schuldnerberatung und hinsichtlich der Wohnungslosenberatung unter der Maßgabe, dass die Verwaltung die Zahlen hinsichtlich der Wohnungsnotlagenberatung überprüft und ggf. ändert.
Abstimmungsergebnis: einstimmig Zustimmung: 12 Ablehnung: - Enthaltung: -
Front Offices: Der Beschluss über die Front Offices wird vertagt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig Zustimmung: 12 Ablehnung: -Enthaltung: -
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