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Auszug - Ausschreibung sozialer Dienstleistungen/Beratungswesen  

 
 
2. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 4.1
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 30.08.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2018/128-1 Ausschreibung sozialer Dienstleistungen/Beratungswesen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Herr GieseckeBezüglich:
DrS/2018/128
Federführend:Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration Bearbeiter/-in: Zierke, Beate
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Schwarz möchte wissen, welche Veränderungen sich in der neuen Vorlage 128-1 im Vergleich zur vorherigen Vorlage 128 ergeben hätten. Frau Löhmann erklärt, dass auf Seite 3 im fünften Absatz die Summe der Kostensteigerung korrigiert wurde, ebenso im sechsten Absatz. Die Summenbildung sei aber korrekt. Die Front-Office-Steigerung um 20% sei berücksichtigt worden.

 

Schuldnerberatung

Zur Schuldnerberatung merkt Herr Mann an, dass er die Fallzahlensteigerung nicht aus den angegebenen Zahlen entnehmen könne. Herr Giesecke erklärt, dass sich die Steigerung der Fallzahlen aus einer Betrachtung der Jahre 2015 bis 2017 ergebe und insgesamt 11% mehr betrage (nahezu gleichbleibende Fallzahlen in der Region West, Fallzahlenminderung um 10% in der Region Nord, Fallzahlensteigerung um 24% in der Region Ost, Fallzahlensteigerung um 33% in Norderstedt). Herr Mann äußert den Wunsch nach ausführlicheren Erklärungen in künftigen Vorlagen.

 

Wohnungsnotlagenberatung
Herr Giesecke führt auf Nachfrage aus, dass sich in diesem Beratungssegment eine Fallzahlensteigerung von insgesamt 71% ergeben habe (Fallzahlensteigerung um 40% in der Region West, Fallzahlensteigerung um 72% in der Region Nord, Fallzahlensteigerung um 228% in der Region Ost).

 

Herr Waldheim möchte wissen, was sich hinter dem Punkt „zusätzliche Leistungen“ verberge. Herr Giesecke erklärt, dass der Bereich Präventionen gestärkt werden solle und Maßnahmen zur „Wohnfähigkeit“ sowie zur Nachbetreuung nach Abschluss eines Mietvertrages in die Aufgabenbeschreibung aufgenommen worden seien.

 
Herr Mann möchte wissen, wie die Präventionsmaßnahmen konkret aussehen würden und ob der Antrag der Stadt Norderstedt zwischenzeitlich vorliegen würde. Herr Giesecke erklärt, dass die Präventionsmaßnahmen Teil des Konzeptes des jeweiligen Trägers seien und man diesem nicht vorgreifen möchte. Die Stadt Norderstedt habe inzwischen einen Antrag auf Bezuschussung für zwei Vollzeitstellen in Höhe von 108.000 € gestellt. Hier seien aber noch Gespräche zu führen, da das jetzige Konzept der Stadt einen deutlich späteren Einstieg in die Beratung vorsehe als die vom Kreis Segeberg auszuschreibende Leistung.

 

Aus Sicht von Herrn Pahl sei es sinnvoll, den Anteil der Präventionen zu erhöhen, um dadurch Wohnungslosigkeit und ggf. später entstehende Kosten zu vermeiden. Auf Nachfrage von Herrn Mann erklären Herr Giesecke und Frau Löhmann, dass die 60.000 € für zusätzliche Leistungen einer Vollzeitstelle entsprächen. In der Unterkunft für anerkannte Flüchtlinge in Warder werde ein entsprechendes Beratungsangebot bereits angeboten, so dass auf die dortigen Erfahrungswerte zurückgegriffen worden sei.


Auf Nachfrage von Herrn Waldheim bestätigt Herr Giesecke, dass eine Steigerungsrate von 20% korrekt sei.

 

Herr Mann fragt nach, weshalb im Text der Vorlage Nr. DrS/2018/128 dargestellt sei, dass bei der Berechnung des auszuschreibenden Budgets für die Wohnungsnotlagenberatung ein allgemeiner Kostenanstieg von 9,4% zugrunde gelegt worden, tatsächlich aber eine Steigerung von ca. 16% ausgewiesen sei. Diese Frage konnte während der Sitzung nicht beantwortet werden und erfolgt nun im Rahmen des Protokolls:

 

Antwort der Verwaltung

 

Bei der Berechnung der Budgets wurde zunächst die Fallzahlenänderung berücksichtigt, auf die dann (erst) die allg. Kostensteigerungen von 9,4% für fünf Jahre berechnet wurden. Für die Wohnungsnotlagenberatung bedeutet dies:

 

Grunddaten:

jährliches Budget seit 2015                                        86.250 €

Fallzahlenveränderung 2015 -> 2017                          plus 70,97%

angenommenen prospektive Kostensteigerungen          plus 9,4%

 

Die Berechnung des neuen Budgets erfolgte in drei Schritten:

 

1. Schritt

Das jährliche Budget seit 2015 wurde um die Fallzahlensteigerungen 2015 -> 2017 erhöht: 86.250 € * 1,7097 = 147.460 €

Daraus ergibt sich eine Erhöhung aufgrund der Fallzahlensteigerung von 61.210 €     (147.460 € - 86.250 € = 61.210 €)

 

 

2. Schritt

Der zuvor errechnete Betrag wird um die angenommene prospektive Kostensteigerung erhöht: 147.460 € * 1,094 = 161.300 €

Daraus ergibt sich eine Erhöhung aufgrund der angenommene prospektive Kostensteigerung von 13.840 €        (161.300 € - 147.460 € = 13.840 €)

 

 

3. Schritt

Abschließend werden auf den errechneten Bedarf ggf. vorhandene Mehrbedarfe zugeschlagen.

In diesem Falle 60.000 €.

 

Im Ergebnis ergibt sich dann das neue Budget von 221.300 €.



Front Offices
Frau Löhmann erläutert, dass eine Ganztagsbesetzung der Beratungsstellen 8.000 € mehr pro Standort erfordere. Die Miete der geplanten Beratungsstelle in Bad Bramstedt sei in den Berechnungen noch nicht berücksichtigt und käme folglich zukünftig noch hinzu. Herr Dr. Schmidt merkt an, dass sich der JHA am 16.03.2018 bereits für eine Ganztagsbesetzung der Front Offices ausgesprochen habe. Frau Löhmann ergänzt, vergaberechtlich sei eine Erhöhung des Kostenansatzes zur Realisierung der Ganztagsbetreuung im laufenden Förderzeitraum nicht zulässig, weil diese Maßnahme die Finanzierungsgrenze von 20% überschreiten würde. Herr Mann möchte wissen, warum die Vorlage nicht im JHA im März beschlossen wurde, wenn sie dort bereits besprochen worden sei. Frau Löhmann erklärt hierzu, dass die aktuelle Vorlage die Ausschreibung ab 2021 betreffe, die Befassung im März die bestehenden Verträge zum Gegenstand gehabt habe. Frau Glage bittet um eine kurze Beratungspause.


Pause (20:45-20:50)


Frau Glage teilt mit, dass weiterhin Beratungsbedarf innerhalb der Fraktion bestehe und beantragt, den Beschluss hinsichtlich der Front Offices zurückzustellen. Herr Dr. Schmidt bittet um Abstimmung über die Vertagung des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12

 

 

 

Sodann bittet Herr Dr. Schmidt um Zustimmung hinsichtlich der Schuldnerberatung und hinsichtlich der Wohnungslosenberatung unter der Maßgabe, dass die Verwaltung die Zahlen der Wohnungsnotlagenberatung überprüft und ggf. ändert.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der OVG-Ausschuss, der Sozialausschuss, der Jugendhilfeausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:

 

  1. Die nachfolgend genannten sozialen Dienstleistungen werden im „offenen Verfahren“ gemäß § 119 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) EU-weit ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgt zu den nachfolgend genannten jährlichen Budgets und der dargestellten regionalen Verteilung:

 

Schuldnerberatung:

Region Nord:110.600 €

Region Ost:127.200 €

Region West:170.800 €

„Region Norderstedt:“180.300 €

588.900 €

 

Wohnungsnotlagenberatung:

Kreisgebiet ohne das Gebiet der Stadt Norderstedt:221.300 €

 

 

  1. Die Ausschreibung erfolgt in Fach- und in Teillosen, d. h. je Beratungsleistung wird ein Fachlos und je Region ein Teillos gebildet.
  2. Die Vergabe der Leistung „Wohnungsnotlagenberatung“ erfolgt für die Zeit vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2025, die der übrigen Leistungen vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2025.

 

  1. Zur Gewährleistung der Trägervielfalt darf sich ein Träger max. auf drei Regionen je Fachlos bewerben.

 

  1. Kriterien für die Vergabe sollen die Beratungskonzeption und die von den Bewerbern angegebene Personenanzahl sein, die sie innerhalb des ausgeschriebenen Budgets jährlich beraten können.

 

  1.  

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12      Ablehnung: -Enthaltung: -

 

Beschlussvorschlag:

Der OVG-Ausschuss, der Sozialausschuss, der Jugendhilfeausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:

 

  1. Die nachfolgend genannten sozialen Dienstleistungen werden im „offenen Verfahren“ gemäß § 119 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) EU-weit ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgt zu den nachfolgend genannten jährlichen Budgets und der dargestellten regionalen Verteilung:

 

 

Schuldnerberatung:

Region Nord:110.600 €

Region Ost:127.200 €

Region West:170.800 €

„Region Norderstedt:“180.300 €

588.900 €

 

Wohnungsnotlagenberatung:

Kreisgebiet ohne das Gebiet der Stadt Norderstedt:221.300 €

 

 

Sodann bittet Herr Dr. Schmidt um Zustimmung  hinsichtlich der Schuldnerberatung und hinsichtlich der Wohnungslosenberatung unter der Maßgabe, dass die Verwaltung die Zahlen hinsichtlich der Wohnungsnotlagenberatung überprüft und ggf. ändert.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12        Ablehnung: -      Enthaltung: -

 

 

 

 

Front Offices:

Der Beschluss über die Front Offices wird vertagt.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12      Ablehnung: -Enthaltung: -