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Auszug - Anpassung der Richtlinie zur Förderung von Radverkehrsinfrastruktur im Kreis Segeberg vom 29.6.2017  

 
 
4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt-Natur- und Klimaschutz
TOP: Ö 4.2
Gremium: Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 13.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2019/021 Anpassung der Richtlinie zur Förderung von Radverkehrsinfrastruktur im Kreis Segeberg vom 29.6.2017
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
  Bezüglich:
DrS/2017/071-1
Federführend:Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz Bearbeiter/-in: Birnbaum, Heiko
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Birnbaum berichtet, dass der Bewilligungszeitraum auf ein Jahr festgeschrieben sei. Die Planung und Umsetzung der Maßnahmen ist jedoch, bedingt durch noch zu erwirkende Beschlüsse in den politischen Gremien, ausgelastete Planungsbüros oder naturschutzrechtliche Belange wie das Baumschnittverbot im Sommerhalbjahr, sehr zeitaufwändig, so dass 12 Monate hierfür nicht ausreichen. Die Folge sind vermehrte Anträge auf Fristverlängerungen.

Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes auf 24 Monate wäre hier angemessen.

 

Nach nochmaliger Prüfung stellte sich heute heraus, dass die Richtlinie hierzu keine zeitlichen Einschränkungen enthält, die geweitet werden müssten. In der Folge besteht hier in der Richtlinie kein Regelungsbedarf. Eine notwendige Verlängerung des Bewilligungsbescheides wird zukünftig einzelfallbezogen und wohlwollend geprüft und gegebenenfalls bewilligt.

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt, Natur und Klimaschutz und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt die Verlängerung der Antragsfrist für die Förderung von Radverkehrsinfrastruktur bis zum 30.11. eines jeden Kalenderjahres.

Punkt 6.4 der Richtlinie wird wie folgt geändert: „Die Antragstellung ist bis zum 30.11. eines jeden Jahres möglich. Ein Antrag gilt als eingegangen, sobald die Antragsunterlagen vollständig vorliegen und die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Die Vergabe erfolgt nach Abwägung und Prüfung der genannten Zuwendungsvoraussetzungen unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.“

 

Punkt 6.1 „Beschreibung und Bedeutung  des Vorhabens für die Gemeinde sowie qualifizierte Planungsunterlagen“ wird wie folgt ergänzt: „Diese Planungsunterlagen können auch zu einem späteren Zeitpunkt, jedoch vor Maßnahmenbeginn eingereicht werden.“

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 10Ablehnung: /Enthaltung: /

(1 Abg. zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum)