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Auszug - Antrag der CDU-Fraktion zur Schuleingangsuntersuchung  

 
 
4. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
TOP: Ö 3.6
Gremium: Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 11.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 22:10 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
 
Wortprotokoll

Frau Hakimpour-Zern erläutert, dass der Kreis Segeberg sich als vorletzter Kreis zur Zentralisierung entschlossen habe. Hierdurch könne die Untersuchung aller Kinder gewährleistet werden, die gesetzlich vorgeschrieben sei. Aus dem Kreis Steinburg berichtet sie, dass durch den Mangel an Kinderärzten nur die Hälfte der Kinder untersucht werden können, obwohl auch hier eine zentrale Lösung verfolgt werde. Von den Uhrzeiten her könne eine bürgerfreundliche Lösung angeboten werden, da eine Vollzeitkraft auch Termine am Nachmittag vergebe. Weiterhin sei eine Vertretung gesichert.

Der Landrat ergänzt, dass für eine dezentrale Lösung mehr Fachkräfte benötigt werden würden. Die Stellenbesetzung sei allerdings gerade zu unmöglich.

Herr Dr. Holtz merkt an, dass es zu einer großen Unruhe bei den Eltern führe, wenn sie extra nach Bad Segeberg kommen müssten, um ihre Kinder untersuchen zu lassen. Teilweise müssten sie den ganzen Tag Urlaub nehmen.

Der Landrat entgegnet, dass er zurzeit keine andere Möglichkeit sehe, um seinen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Bis jetzt gebe es allerdings auch erst 2 Beschwerden und die Untersuchung sei nur einmal im Leben.

Auf Nachfrage von Herrn Frahm erläutert der Landrat, dass grundsätzlich alle Kinderärzte die Untersuchung durchführen könnten, aber das System sei nicht bekannt und die Kinderärzte hätten keine Kapazitäten frei.

Der Landrat erklärt auf Nachfrage von Herrn Barkowsky, dass ein 3. Standort für die Schuleingangsuntersuchung nicht realisierbar gewesen sei. Im Jahr 2015 stand kein Raum in Bad Bramstedt zur Verfügung. Weiter sei das Personalproblem auch bei einem besseren Raum nicht gelöst. Darüber hinaus würde ein Teil der Arbeitszeit mit der Autofahrt belegt, wodurch weniger Kinder untersucht werden könnten.

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Holtz erläutert Frau Dr. Hakimpour-Zern, dass die Eltern ihre Kinder im Zeitraum von Oktober bis Juni untersuchen lassen können. Die Untersuchung sei eine Pflichtuntersuchung (nachträgliche Ergänzung: nach §27 SchulG SH bzw. §2 der Landesverordnung), sollten sich Eltern dazu entschließen, dieser nicht nachzukommen, würde der Schulrat und ggf. das Ordnungsamt informiert werden.

Der Landrat erläutert auf Nachfrage von Frau Glage, dass eine Rückkehr zum dezentralen System nur in Frage käme, wenn die Variante dauerhaft bestehen bleiben könne.

Frau Hahn-Fricke erklärt, dass der Prüfauftrag durch die Ausführungen der Verwaltung damit erledigt sei.