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Auszug - Anpassung der Gültigkeit der Richtlinie zur Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Kreis Segeberg  

 
 
5. Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 19
Gremium: Kreistag des Kreises Segeberg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 14.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2017/093-1 Anpassung der Gültigkeit der Richtlinie zur Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Kreis Segeberg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
  Bezüglich:
DrS/2017/093
Federführend:Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz Bearbeiter/-in: Birnbaum, Heiko
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Evermann fragt nach den Auswirkungen, wenn die Richtlinie nicht verlängert werden würde. Die AfD halte die Förderung der Elektrofahrzeuge für den falschen Weg, da die Aufladezeiten noch viel zu lang seien und es deshalb kaum möglich sein werde, alle Autos auf Elektroantrieb umzustellen. Er habe berechnet, wieviel Geld investiert werden müsste, wenn der Zuschuss von 7.500 € beibehalten werde:

 

Im Kreis gebe es 195.000 Autos, er gehe von durchschnittlich 15.000 km / Jahr / Auto aus, so dass jedes Auto bei einer Reichweite von 300 km / Ladung 50 mal pro Jahr tanken müsste. Jeder Ladevorgang dauere 5 bis 6 Stunden, realistisch könnten pro Säule 2 Autos pro Tag geladen werden, das entspräche 15 Autos pro Woche. Man benötige demnach für eine Gesamtversorgung 13.000 Säulen im Kreis, die jeweils mit 7.500 € gefördert werden sollen. Somit wäre eine Fördersumme von insgesamt 97,5 Mio € zu erwarten. Da die konkreten Zahlen nicht bekannt seien, unterstütze die AfD die Beschlussvorlage nicht.

Beschluss:

Der Kreistag beschließt die Verlängerung der Gültigkeit der Richtlinie zur Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Kreis Segeberg bis zum 31.12.2020.

 

Punkt 9 der Richtlinie wird wie folgt geändert: „Die Förderung tritt mit Beschluss des Kreistages am 29.06.2017 in Kraft und gilt vorerst für die Kalenderjahre2017 bis 2020.“

 

Punkt 4 der Richtlinie wird um den Unterpunkt 4.4 (neu) ergänzt: „die Nutzungsdaten zu Stromentnahme sowie Anzahl der Ladevorgänge sind dem Kreis Segeberg in anonymisierter Form bis zum 31.3. für das vergangene Kalenderjahr unaufgefordert zur Verfügung zu stellen (Nachweis für 5 Jahre).“

Unterpunkt 4.4 (alt) sowie die nachfolgenden Unterpunkte rücken entsprechend in den Nummerierungen auf.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 50       Ablehnung: 5           Enthaltung: 1