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Auszug - Antrag der SPD-Fraktion, der WI-SE-Fraktion und der Fraktion die LINKE zur Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Personen mit geringem Einkommen  

 
 
5. Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 6
Gremium: Kreistag des Kreises Segeberg Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 14.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2018/199 Antrag der SPD-Fraktion, der WI-SE-Fraktion und der Fraktion die LINKE zur Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Personen mit geringem Einkommen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:1. SPD-Fraktion
2. Fraktion Die LINKE
3. WI-SE-Fraktion
Federführend:Gremien, Kommunikation, Controlling Bearbeiter/-in: Wienke, Josephine
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Dr. Schmidt erläutert den Antrag und die stattgefundenen Diskussionen im Sozialausschuss. Aufgrund der bevorstehenden gesetzlichen Änderungen auf Bundesebene schlägt er vor, den Beschlusstext wie folgt zu ändern:

-         der Satz "die das 21. Lebensjahr vollendet haben" soll ersetzt werden durch "die entsprechend der Altersgrenze von SGB V § 24a Abs. 2 S.1 keinen Anspruch auf Kostenerstattung durch die Krankenkasse haben".

 

Herr Waldheim vertritt die Auffassung, dass der Sozialstaat den Betroffenen durch die Maßnahme Eigenverantwortung abnehme, statt diese zu stärken. Die AfD halte den Weg für falsch. Herr Weihe entgegnet, dass keine Frau aus finanziellen Gründen auf Verhütung verzichten müssen sollte.

 

Frau Glage spricht sich dafür aus, zunächst die Ergebnisse aus dem Modellprojekt biko sowie die folgende gesetzliche Regelung abzuwarten. Pro Familia habe im Sozialausschuss bestätigt, dass so verfahren werden könne. Frau Schultz hält eine kurzfristige Entscheidung für den Übergang bis zur gesetzlichen Regelung für notwendig.

Zunächst lässt der Kreispräsident über den Änderungsantrag von Herrn Dr. Schmidt abstimmen:

 

Beschluss:

Die SPD-Fraktion, die WI-SE-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE beantragen, der Kreistag beschließt die Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Personen mit geringem Einkommen.

 

Antragsberechtigt sind Personen, die entsprechend der Altersgrenze von SGB V § 24a Abs. 2 S.1 keinen Anspruch auf Kostenerstattung durch die Krankenkasse haben, einen Wohnsitz im Kreis Segeberg haben und folgende Voraussetzungen erfüllen:

 

a)    Laufender Bezug unterhaltssichernder Leistungen nach dem SGB II oder

b)    laufender Bezug unterhaltssichernder Leistungen nach dem SGB XII oder

c)     laufender Bezug unterhaltssichernder Leistungen nach dem AsylBLG oder

d)    laufender Bezug von Leistungen nach § 6a BKKG oder

e)    laufender Bezug von Leistungen nach BAFöG oder

f)      laufender Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder

g)    laufender Bezug von Wohngeld oder

h)    geringes Einkommen

 

Für die Ermittlung von „geringem Einkommen“ wird für die/den Antragsteller/in ein doppelter Regelsatz, dazu der einfache Regelsatz für die weiteren Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft, die Kosten der Unterkunft sowie ein pauschaler Aufschlag von 10 % berücksichtigt.

 

Die mit Sperrvermerk versehenen Mittel werden in Höhe von 30.000 € freigegeben.

 

Abstimmungsergebnis:

abgelehnt

Zustimmung: 27         Ablehnung: 27         Enthaltung: 2

 

 

Anschließend lässt der Kreispräsident über den Beschlussvorschlag aus dem Sozialausschuss abstimmen:

 

Beschluss:

Die SPD-Fraktion, die WI-SE-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE beantragen, der Kreistag beschließt die Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Personen mit geringem Einkommen.

 

Antragsberechtigt sind Personen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, einen Wohnsitz im Kreis Segeberg haben und folgende Voraussetzungen erfüllen:

 

a)    Laufender Bezug unterhaltssichernder Leistungen nach dem SGB II oder

b)    laufender Bezug unterhaltssichernder Leistungen nach dem SGB XII oder

c)     laufender Bezug unterhaltssichernder Leistungen nach dem AsylBLG oder

d)    laufender Bezug von Leistungen nach § 6a BKKG oder

e)    laufender Bezug von Leistungen nach BAFöG oder

f)      laufender Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder

g)    laufender Bezug von Wohngeld oder

h)    geringes Einkommen

 

Für die Ermittlung von „geringem Einkommen“ wird für die/den Antragsteller/in ein doppelter Regelsatz, dazu der einfache Regelsatz für die weiteren Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft, die Kosten der Unterkunft sowie ein pauschaler Aufschlag von 10 % berücksichtigt.

 

Die mit Sperrvermerk versehenen Mittel werden in Höhe von 30.000 € freigegeben.

 

Abstimmungsergebnis:

abgelehnt

Zustimmung: 26         Ablehnung: 27         Enthaltung: 3