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Es erfolgt keine Aussprache.
Beschluss: Der Kreistag beschließt die 8. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung des Kreises Segeberg in der als Anlage 1 beigefügten Fassung inklusive der von den Freien Wählern beantragten Änderung zu § 5 Abs. 5 „Fraktionen, die gemäß § 41 Abs. 2 KrO ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in die Ausschüsse entsenden, können bis zu 6 stellvertretende Ausschussmitglieder benennen.“.
Abstimmungsergebnis: einstimmig Zustimmung: 55 Ablehnung: Enthaltung:
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