Home
 
Kreistag
Ausschüsse
Fraktionen
 
Kalender
Übersicht
 
Übersicht
 
Textrecherche


Bürgerinformationssystem

Auszug - Schlüsselkennzahlenbericht I/2019  

 
 
5. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
TOP: Ö 8.1
Gremium: Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 03.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 22:05 Anlass: Sitzung
Raum: Paracelsus-Klinik Henstedt-Ulzburg
Ort: Wilstedter Straße 134, 24558 Henstedt-Ulzburg
Zusatz: Um 17:00 Uhr startet im Sitzungsraum eine Klinikführung mit Frau Franzke (Klinikleitung)
DrS/2019/086 Schlüsselkennzahlenbericht I/2019
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht der Verwaltung
Verfasser/in:Kind, Sandra
Federführend:Gremien, Kommunikation, Controlling Bearbeiter/-in: Kind, Sandra
 
Wortprotokoll

Herr M. Schröder ergänzt die Daten mit den Hinweisen, dass es weiterhin eine Langzeiterkrankung in der Heimaufsicht gibt und eine gemeinsame Prüfung zur Personalsituation mit 11.00/Organisation stattfinden soll. Die gesuchte Teamleitung für diesen Bereich hat die Arbeit aufgenommen. Die Einarbeitung dauert vermutlich 1-1,5 Jahre.

 

Es besteht die rechtliche Vorgabe, die Regelprüfungen zu 100% zu erfüllen. Die Zahl der Anlassprüfungen steigt daneben. Bei Zeitmangel geht eine Anlassprüfung einer Regelprüfung vor. Gleichzeitig heißt es aber nicht, dass bei 100% Regelprüfungen keine Anlassprüfungen mehr anfallen. Dies belegen auch die Zahlen aus anderen Kreisen.

 

Die Planwerte werden von der Verwaltung realitätsnah festgelegt. Dabei fließen die Erfahrungen aus den Vorjahren ein. Dabei ist die Zahl der Anlassprüfungen nicht beeinflussbar. Die Regelprüfungen erfolgen vorwiegend dort, wo in Abstimmung mit dem MDK Bedarf gesehen wird.

 

Herr Wulf entgegnet, dass die ältere Bevölkerung Schutz verdient. Daher sollen die Regelprüfungen zu 100% durchgeführt werden. Da die Planwerte über die Jahre verändert werden, ergibt sich ein schiefes Bild. So entsteht der Eindruck, dass das Soll erfüllt wird, aber die Missstände nicht beseitigt sind. Er befürchtet, dass es keine Veränderungen in absehbarer Zeit gibt und die betroffenen Personen in den Einrichtungen unwürdig behandelt werden.

 

Frau Jahn und Frau Hahn-Fricke vertreten die Auffassung, dass die Zahl der Anlassprüfungen aufgrund der fehlenden Einflussmöglichkeit nicht zu planen ist. Herr Gade bittet, die vorhandenen Zahlen zu nutzen, um Abläufe zu hinterfragen und Ursachenforschung zu betreiben.

 

Herr M. Schröder weist darauf hin, dass die Zahl der Anlassprüfungen wichtig ist, um zu erfahren, wie die Entwicklung aussieht. Aus den Erkenntnissen müssen Verwaltung und Politik Schlüsse ziehen, um Möglichkeiten der Abhilfe zu finden. Abschließend wird  darum gebeten, für die nächste Sitzung im September eine Evaluation vorzustellen.

 

Bezüglich einer Nachfrage der SPD-Fraktion hinsichtlich der Arbeitsgemeinschaft nach § 19 Selbstbestimmungsstärkungsgesetz berichtet Herr Schröder, dass eine Nachfrage beim zuständigen Ministerium ergeben habe, dass eine Beteiligung der Politik an den Sitzungen im öffentlichen Teil möglich ist. Derzeit erfolge der Informationsaustausch mit den Kostenträgern und dem MDK zielorientiert im direkten Dialog. Aufgrund der Belastungssituation der Heimaufsicht haben in letzter Zeit keine Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft stattgefunden. Darauf wurde in den Tätigkeitsberichten der Heimaufsicht hingewiesen. Bei zukünftigen Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft erfolgt ein entsprechender Hinweis an die Politik.

Hinsichtlich der besonderen Wohnformen nach dem Selbstbestimmungsstär­kungsgesetz erklärt Herr Schröder, dass im Kreis Segeberg derzeit zwei Wohngemeinschaften in Betrieb sind, bei denen auch Prüfungen durch die Heimaufsicht möglich sind. Weitere Wohngemeinschaften sind derzeit in Planung. Es erfolgt in Abstimmung mit den Kostenträgern eine Beratung über die gesetzlichen Anforderungen. Über die Vorhaben wird die Heimaufsicht entweder durch die Anbieter direkt oder im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens, z.B. durch beantragte Nutzungsänderungen informiert und entsprechend weiter tätig. Die Vorlage erforderlicher Unterlagen ist anhand eines Anzeigevordrucks geregelt. Auf Grundlage dieser Unterlagen erfolgt dann die Zuordnung der Wohnform. Die Räume werden in Augenschein genommen und der Anbieter erhält einen Feststellungsbescheid. Beschwerden über besondere Wohnformen liegen bisher nicht vor.