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Beschlussvorschlag: Dem Kreistag wird die Kreisverordnung über die Aufgabendurchführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach den Bestimmungen des Vierten Kapitels Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) gem. § 55 Abs. 3 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) in der zurzeit geltenden Fassung vorgelegt. Der Kreistag nimmt Kenntnis von dem beabsichtigen Erlass der Kreisverordnung. Der als Anlage beigefügte Verordnungstext wird nach Ausfertigung durch Bekanntmachung / Veröffentlichung in Kraft gesetzt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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