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Auszug - Neue Anforderungen an das Jugendamt (Kita-Reform SH, Anwendung des BTHG für die Rechtskreise SGB IX und VIII, Jugendhilfe im Strafverfahren)  

 
 
8. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3.2.3
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 29.10.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
 
Wortprotokoll

Zur Kita-Reform erläutert Herr Wenzel mit Hilfe einer Präsentation die zu erwartenden Veränderungen.

 

Frau Saggau erkundigt sich, wie sich Leerstände in Kindertagesstätten auf das neue Finanzierungsmodell („Objektförderung“) auswirken.

Herr Wenzel erläutert, dass das Land in seinem Kostenmodell mit ca. 4% Leerstand (=unbelegte Betreuungsplätze) rechne. Es gebe Kreise, die mit tlw. erheblich höheren Leerständen rechnen, dies betreffe vor allem ländliche Gebiete. Für den Kreis Segeberg seien für die nächsten Jahre allerdings keine nennenswerten Überkapazitäten zu erwarten.

 

Herr Wenzel betont die neuen Herausforderungen, vor denen die Kreisverwaltung steht, insbesondere betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Tätigkeiten kommen zukünftig auf den Fachdienst zu.

 

Die Veränderungen durch das neue Bundesteilhabegesetzt erläutert Herr Heinze mit Hilfe einer Präsentation.

 

Herr Schuchardt erkundigt sich nach der Unterscheidung EGH Minderjährige, bzw. Eingliederungshilfe nach dem § 35a SGB VIII.

Herr Heinze erläutert, dass die EGH Minderjährige sich mit körperlichen oder geistigen Behinderungen, wohingegen der § 35a sich mit seelischen Behinderungen befasse. Die von allen Fachleuten angestrebte Zusammenlegung aller Behinderungshilfen für Minderjährige unter dem Dach des SGB VIII sei nicht absehbar.

 

Frau Saggau erkundigt sich nach den Veränderungen bezüglich der Eigenleistungen der Betroffen, bzw. Eltern.

Herr Heinze berichtet zum „Angehörigenentlastungsgesetz“, dass bei körperlichen oder geistigen Behinderungen zukünftig Familien mit einem Einkommen unter 100.000,- € keinen Eigenbeitrag mehr leisten müssten. Anders sehe es für Leistungen nach § 35a aus, hier findet eine Kostenheranziehung nur für stationäre Hilfen statt, allerdings nach anderen Bemessungsgrundlagen.

Das „Persönliche Budget“ spiele in allen Hilfen für behinderte Kinder kaum eine Rolle.

 

Zu den Veränderungen in der Jugendgerichtshilfe (JGH), jetzt Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS), berichtet Herr Stankat mit Hilfe einer Präsentation.

 

Frau Saggau fragt nach, woher die Fachkräfte für die neuen Aufgaben kommen sollen.

Herr Stankat glaubt, dass sich für das Neue Sachgebiet JuHiS durchaus Bewerber*innen finden werden, u.a. da sich dieses im Vergleich zum sozialen Dienst abgegrenzter und überschaubarer darstelle. Allerdings könne passieren, dass nach internen Umbesetzungen neue Besetzungslücken im Sozialen Dienst auftreten. Jedoch müssten, unabhängig von zu evtl. erwartenden Schwierigkeiten bei Stellenbesetzungen die Stellen geschaffen werden, nur so sei strukturell sichergestellt, dass die Möglichkeit zu einer regelgerechten Aufgabenerfüllung vorhanden ist.

 

Frau Pasberg merkt an, dass ihrer Meinung nach die durchschnittliche Bearbeitungszeit i.H.v. 9 Stunden je Fall zu niedrig sei.

Herr Stankat erklärt, dass dieser Wert aus den Erfahrungen und Organisationsuntersuchungen anderer Kreise übernommen wurde und entsprechend der KGSt-Empfehlung zur Arbeitszeit umgerechnet wurde.

 

Nachdem dieser Tagesordnungspunkt beendet ist, lädt Herr Stankat die Ausschussmitglieder zu einer Kinovorführung ein. Gezeigt wird am 15.11.2019 um 13 Uhr im Kino CinePlanet5 in Bad Segeberg der vielfach preisgekrönte Film “Systemsprenger“, der an einem fiktiven Beispiel die Probleme eines Kindes, der Familie und der professionellen Helfersysteme darstellt. Jedes Ausschussmitglied erhält eine Karte, diese darf auch weitergegeben werden. Nicht benötigte Karten bittet er an ihn zurückzugeben.

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich JHA_2019-10-29_TO323-BTHG (223 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich JHA_2019-10-29_TO323-JuHiS (1727 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich JHA_2019-10-29_TO323-Kita (1252 KB)