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Auszug - Neufassung der Satzung des Kreises Segeberg zur Bildung einer Sozialstaffel für die Teilnehmerbeiträge oder Gebühren in Kindertageseinrichtungen  

 
 
Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.3
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 23.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2020/139 Neufassung der Satzung des Kreises Segeberg zur Bildung einer Sozialstaffel für die Teilnehmerbeiträge oder Gebühren in Kindertageseinrichtungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Frau Fitzner
Federführend:Kita, Jugend, Schule, Kultur Bearbeiter/-in: Zierke, Beate
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es werden keine Fragen gestellt.

Beschlussvorschlag:

Die Neufassung der Satzung des Kreises Segeberg zur Bildung einer Sozialstaffel für die Teilnehmerbeiträge oder Gebühren in Kindertageseinrichtungen wird mit Wirkung zum 01.08.2020 in Form des beigefügten Entwurfes (Anlage 1) beschlossen.

 

Die einkommensunabhängige Geschwisterermäßigung für Hortkinder wird beibehalten bis zum 31.12.2024 (Ende der Übergangsphase in der Kita Reform mit anschließender Überführung in das Zielsystem). Im Jahr 2022 wird die Verwaltung die aktuelle Sachstandslage erneut prüfen und der Politik zur weiteren Befassung eine Vorlage erstellen. Kommunen, in denen noch Hortbetreuung stattfindet, sind aufgefordert, bis zum 31.07.2021 ein Konzept zum Übergang auf die schulische Ganztagsbetreuung vorzulegen. Diese Konzepte sollen spätestens zum 31.07.2022 verbindliche Maßnahmen beinhalten.

 

Die Satzung des Kreises Segeberg zur Bildung einer Sozialstaffel für die Teilnehmerbeiträge oder Gebühren in Kindertageseinrichtungen vom 05.08.2019 tritt gleichzeitig außer Kraft.

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

4

 

 

4

SPD

3

 

 

3

B 90/ Die Grünen

2

 

 

2

FDP

1

 

 

1

AfD

1

 

 

1

WI-SE

1

 

 

1

Gesamt

12

 

 

12