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Auszug - Übernahme der Kosten für das Sozialkaufhaus in Bad Bramstedt Antrag der Diakonie Altholstein   

 
 
Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 3.4
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 12.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2020/255 Übernahme der Kosten für das Sozialkaufhaus in Bad Bramstedt
Antrag der Diakonie Altholstein
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Giesecke, Jörn
Federführend:Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration Bearbeiter/-in: Schätzer, Jannika
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Giesecke teilt auf Nachfrage von Herrn Dr. Schmidt mit, dass es gemeinnützigen Unternehmen rechtlich möglich sei, Rücklagen für eine Darlehensrückzahlung zu bilden. Ob andere Sozialkaufhäuser ähnliche finanzielle Probleme haben, konnte noch nicht ermittelt werden.

 

Herr Mann wirft die Frage auf, ob der WRI zuständig sei, da es sich um einen Wirtschaftsbetrieb handele, der von einem gemeinnützigen Träger betrieben werde. Frau Berger sieht die Zuständig beim Land und nicht beim Kreis. Der Landrat erklärt, dass eine Abgrenzung schwer sei und aus seiner Sicht abgewartet werden sollte, ob eine Förderung aus den Corona-Töpfen von Land und/oder Bund möglich sei. Der Kreis könne danach über einen Zuschuss entscheiden. Herr Evermann schließt sich der Meinung des Landrats an und ergänzt, dass die Jahresabrechnung abgewartet werden sollte. Weiterhin sei eine Übersicht einzureichen, welche Zuschüsse beantragt worden seien und warum diese ggf. abgelehnt wurden. Herr Pahl erklärt, dass die Höhe der Rücklagen bei der Diakonie geprüft werden sollten, da diese vor Zahlung eines Zuschusses auszuschöpfen seien.

 

Frau Berger beantragt eine Sitzungsunterbrechung.

 

Pause: 18:40 – 18:50 Uhr

 

Herr Dr. Schmidt regt an, zur nächsten Sitzung zu ermitteln, ob andere Sozialkaufhäuser ebenfalls finanzielle Probleme haben. Herr Mann schlägt zu den o. g. Unterlagen außerdem vor, sich die Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten 3 Jahre vorlegen zu lassen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Entscheidung über einen Zuschuss zum Ausgleich der „Corona“-bedingten Einnahmeausfällen im Sozialkaufhaus Bad Bramstedt trifft der Ausschuss zu Beginn des Jahres 2021.

 

Die Diakonie Altholstein wird gebeten, bis zum 15.01.2021 einen Verwendungszweck vorzulegen, aus dem die Höhe der Einnahmen und Ausgaben im Jahr 2020 und die „Corona“-bedingten Einnahmeausfälle ersichtlich sind.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

4

 

 

4

SPD

3

 

 

3

B 90/ Die Grünen

2

 

 

2

FDP

1

 

 

1

AfD

 

 

1

1

WI-SE

1

 

 

1

Gesamt

11

 

1

12