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Auszug - Sachstandsbericht: Ostküstenleitung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
TOP: Ö 4.7
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 17.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:43 Anlass: Sitzung
Raum: online
Ort:
DrS/2021/016 Sachstandsbericht: Ostküstenleitung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht der Verwaltung
Verfasser/in:Julia Maßow
Federführend:Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz Bearbeiter/-in: Maßow, Julia
 
Wortprotokoll

Herr Giering gibt dem Ausschuss folgende Fragen an die Tennet GmbH zur Kenntnis:

 

1. Wie hoch sind die Kosten der Trasse an der der A20 mit allen Erdverkabelungsstücken und sind die Kosten vergleichbar mit der Leitung V2/A6?

 

2. In wie fern wird die Bündelung der Autobahn und der Stromtrasse als ein gemeinsames Konfliktpotential berücksichtigt bei gleichzeitiger Betrachtung des Schutzgutes Mensch?

 

3.  Störungen beim Verlegen des Erdkabel werden nach menschlichem Ermessen nicht vermeidbar sein. Wieso werden die hiermit verbundenen massiven Risiken nicht erläutert oder belastbare Lösungsansätze aufgezeigt und diese Risiken somit weitestgehend ignoriert? Wie ist die Vorgehensweise wenn das Unterfangen letztlich aufgrund der Risiken nicht durchgeführt werden kann?

 

4. Es wird auf die Erprobung verschiedener bautechnischer Verfahren für die Erdverkabelung bei der Unterbohrung von Gewässern .... hingewiesen. In diesem Zusammenhang wird aber nur das HDD-Verfahren beschrieben und alternative Verfahren ausgeschlossen. Um welche anderen bautechnischen Verfahren handelt es sich dann? 

 

5.  In Anhang E, Kapitel 7.3.1.1 wird ausgesagt, dass aufgrund der Breite des Querungsbereiches weitere, versetzte Bohrungen denkbar sind“. Unter 7.3.1.2 wird ausgesagt „die vorgesehene Trassenführung erlaubt die Erprobung verschiedener bautechnischer Verfahren für die 

Erdverkabelung bei der Unterbohrung von Gewässern und Verkehrswegen unter beengten räumlichen Verhältnissen.“ 

Wie ist dieser Widerspruch zu verstehen? Wird je nach der gesuchten Begründung für das Verfahren nach Argumenten gesucht bis es passt auch wenn sich die Argumente letztendlich widersprechen? 

 

6. Was kostet der Bau des Umspannwerks (mit 12 ha) als Neubau mit Grunderwerb und warum wird das Umspannwerk um 4 ha größer als unbedingt nötig geplant? Wieviel kostet in diesem Zusammenhang die ausschließliche Nutzung des Umspannwerkes in Norderstedt von 50Hz? 

 

7. Wieso wird das Schutzgut Mensch trotz großem Konfliktpotenzial im letzten Abschnitt (Henstedt-Ulzburg) nicht besser geschützt durch eine alternative aber evtl. längere Trassenführung. Wie ist die Gewichtung des Schutzgut Mensch gemessen an der Kilometerzahl der Trassenführung zu sehen?

 

8. Warum wurde der Westen von Henstedt-Ulzburg als optimaler Ort für das Umspann gewählt wenn man zu Erreichung immer bebautes Land überspannen muss? Gib es keine Alternative außerhalb der Metropolregion (Norderstedt, Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen)?

 

 

Herr Ahrens erkundigt sich nach dem Beteiligungsverfahren und ob der Kreis eine Stellungnahme abgeben werde. Herr Holowaty weist zudem darauf hin, dass die Gemeinden Henstedt-Ulzburg und Kisdorf massiv durch die Trassenführung betroffen seien. Herr Schrenk teilt mit, dass im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens Einwände durch Bürger*innen und Gemeinden möglich seien. Auch der Kreis gebe eine Stellungnahme ab, allerdings werden lediglich fachliche Belange, insbesondere zum Natur- und Wasserschutz eingebracht. Die Kreisverwaltung könne in der Rolle als Träger öffentlicher Belange keine Interessen einzelner Gemeinden vertreten. Der Ausschuss sei deshalb im Dezember 2020 in Kenntnis gesetzt worden. Herr Giering und Herr Holowaty sprechen sich dafür aus, dass ein politisches Statement wichtig sei, jedoch müsse eine Stellungnahme bis 3.3. abgegeben werden, so dass kein Votum im Kreistag eingeholt werden könne. Auf Nachfrage von Herrn Holowaty erklären Frau Maßow und der Landrat, dass keine Gemeinde mit der Bitte um Unterstützung auf den Kreis zugekommen sei. Frau Maßow ergänzt, dass der Kreis vom MELUND auch nicht über Informationsveranstaltungen für Gemeinden und Bürger unterrichtet worden sei.