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Auszug - Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
TOP: Ö 7.5
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 02.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Buthmann gibt die nichtöffentlich gefassten Beschlüsse bekannt.

Zu TOP 7.3 Grunderwerb für den Ersatzneubau Brücke Herrenmühle an der K12 - Paket 2

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Entschädigungsgutachten zu beauftragen. Der Kreis bindet sich bis zu einer Maximalsumme von 500.000 € an das Ergebnis. Bei Unterschreiten der Maximalsumme wird der Landrat mit dem Grunderwerb einschließlich Entschädigung bis zu dem maximalen Betrag von 750.000 € beauftragt (250.000 € Grunderwerb + 500.000 € Entschädigung).

 

 

 

 

Zu TOP 7.4 Ergebnis der Budgetverhandlungen zum Straßenbetriebsdienst mit dem WZV für den Zeitraum 2022 - 2026

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt:

a)    Die Einrichtung einer Lenkungsgruppe zur Optimierung der Aufgabenwahrnehmung im Rahmen des Straßenbetriebsdienstes.

b)    In Ergänzung zum öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 08.12.2011 wird das in § 2 Abs. 9 geregelte Letztentscheidungsrecht durch ein Schiedsgerichtsverfahren neu geregelt.

c)     Für die Jahre 2022 bis 2026 wird folgendes Jahresbudget für die Aufgabenwahrnehmung bereitgestellt:

d)    Die Auszahlung der Jahresbeträge erfolgt auf Anforderung durch den WZV für den Straßenbetriebsdienst in jeweils 4 gleichen Raten jeweils zur Mitte eines Quartals. Die Auszahlung für den Winterdienst erfolgt jeweils in 2 gleichen Raten zur Mitte des 1. und 4. Quartals.

e)    Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt jährlich auf Basis der entstandenen Ist-Kosten nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die Verbandsversammlung des WZV. Dabei werden der Straßenbetriebsdienst und der Winterdienst getrennt voneinander abgerechnet.

f)      Die Anlagen 1 – 5 sind Bestandteil der Beschlussfassung.