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Auszug - Entscheidung über die Förderung von Vorhaben gemäß der Grundsätze für die Förderung von Kunst und Kultur im Kreis Segeberg Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen am Kleinen Theater am Markt in Wahlstedt  

 
 
Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 6
Gremium: Kreistag des Kreises Segeberg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 02.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Kreissporthalle
Ort: Burgfeldstraße 41, 23795 Bad Segeberg
DrS/2018/125-2 Entscheidung über die Förderung von Vorhaben gemäß der Grundsätze für die Förderung von Kunst und Kultur im Kreis Segeberg
Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen am Kleinen Theater am Markt in Wahlstedt
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Klimpel, AngelaBezüglich:
DrS/2018/125
Federführend:Kita, Jugend, Schule, Kultur Bearbeiter/-in: Klimpel, Angela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Brunkhorst erläutert, dass zunächst der Baubeginn verschoben werden musste. Dieses habe enorme Kostensteigerungen zur Folge. Das Theater Wahlstedt biete ein umfangreiches Programm mit einer Strahlkraft über die Kreisgrenzen hinaus. Die Vorlage biete 3 verschiedene Beschlussvarianten, wobei der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss mehrheitlich für die Variante b) gestimmt hätten.

 

Frau Berger gibt bekannt, dass die Fraktion WI-SE einen Änderungsantrag inklusive der Abstimmung über Variante c) gestellt habe. Aufgrund der Bedeutung des Theaters für den Kreis halte sie eine größtmögliche Unterstützung für angemessen und vertretbar.

 

Der Kreispräsident lässt zunächst über den Änderungsantrag abstimmen.

 

Beschluss:

Für den Antrag der Stadt Wahlstedt vom 05.05.2017 bzw. 26.10.2021 zur inves­tiven Förderung für die Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen am Kleinen Theater am Markt in Wahlstedt

b)    wird nach neuer Beurteilung des Antrages aufgrund der besonderen Umstän­de u.a. durch die Verzögerungen und Kostensteigerungen, tlw. auch verur­sacht durch die Corona-Pandemie, ein neuer Maximalförderbetrag i.H.v. 440.000 EUR gemäß den Grundsätzen über die Förderung von Kunst und Kultur (22% von 2 Mio.) beschlossen.

 

Es werden 264.000 € als Haushaltsansatz 2022 sowie 176.000 € als Verpflichtungsermächtigung 2022 zu Lasten des Haushaltsjahres 2023 in den Haushalt eingestellt.

 

Der genannte Betrag stellt die Förderobergrenze dar. Maßgeblich für den konkreten Förderbetrag ist die Sicherstellung des noch neu einzureichenden Finanzierungsplanes (Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung). Die Beschlussfassung erfolgt insofern vorbehaltlich der abschließenden, hier auch baufachlichen Prüfung durch die Verwaltung und ebenso zur Prüfung der Mittelverwendung und evt. Rückforderung.

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

20

 

 

20

SPD

11

 

 

11

B 90/ Die Grünen

8

 

 

8

FDP

3

 

 

3

AfD

4

 

 

4

WI-SE

2

 

 

2

Freie Wähler

2

 

 

2

Die Linke

2

 

 

2

Gesamt

52

 

 

52