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Auszug - Antrag der CDU-Fraktion zur Anpassung der Grundsätze für die Förderung von Kunst und Kultur bzgl. der investiven Kulturförderung  

 
 
Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 9
Gremium: Kreistag des Kreises Segeberg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 02.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Kreissporthalle
Ort: Burgfeldstraße 41, 23795 Bad Segeberg
DrS/2021/276 Antrag der CDU-Fraktion zur Anpassung der Grundsätze für die Förderung von Kunst und Kultur bzgl. der investiven Kulturförderung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:CDU-Fraktion
Federführend:Gremien, Kommunikation, Controlling Bearbeiter/-in: Azubi, L
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Siebke stellt den Antrag vor und erläutert, dass die CDU-Fraktion eine Ungleichbehandlung sehe, weil die Förderung von Projekten an eine kommunale Trägerschaft gebunden sei. Durch die Erweiterung werde auch der Tourismus gefördert, der durch den Ausfall der Karl-May-Festspiele erhebliche Einbußen erlitten habe. Herr Schuchardt spricht sich ebenfalls dafür aus, die Diversität der Kulturlandschaft zu fördern. Allerdings sehe er die Änderung der Richtlinie wie von der CDU vorgeschlagen kritisch, da diese auf die Förderung von nur einem speziellen Projekt abziele. Er stellt den Änderungsantrag der Freien Wähler vor, wonach eine grundsätzliche Förderung von möglicherweise mehreren Projekten möglich werden würde.

 

Herr Wagner teilt mit, dass für die investive Förderung allgemeine Regelungen mit Grenzen festgelegt worden seien. Dieses diene dazu, keine Einzelfallförderungen zu schaffen. Die Wollspinnerei erhalte hohe Förderungen aus dem Denkmalschutz, zudem liege kein Antrag der Wollspinnerei auf Fördermittel des Kreises vor. Auch andere Projekte mussten in der Vergangenheit abgelehnt werden, weil diese nicht die Fördervoraussetzungen erfüllt haben. Es sollte keinesfalls eine Richtlinienanpassung erfolgen, um Einzelfallförderungen möglich zu machen. Herr Wagner schlägt vor, eine Richtlinienanpassung ggf. im Arbeitskreis Kulturentwicklungsplan zu besprechen und den Antrag heute abzulehnen.

 

Beschluss:

Die CDU Fraktion beantragt, dass der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport sowie der Hauptausschuss empfehlen und der Kreistag beschließen möge:

In der Richtlinie „Grundsätze für die Förderung von Kunst und Kultur im Kreis Segeberg“ wird beim dritten Punkt, nach Satz zwei folgender Text eingefügt:

„Davon abweichend können auch investive Projekte förderfähig sein, die sich in der Trägerschaft von gemeinnützigen juristischen Personen (im Sinne des § 52 der AO des Landes Schleswig-Holstein) befinden und denen Mittel im Rahmen des Programmes „Denkmalschutzsonderprogramm der BKM“ bewilligt wurden.“

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich zugestimmt

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

20

 

 

20

SPD

 

11

 

11

B 90/ Die Grünen

 

8

 

8

FDP

3

 

 

3

AfD

4

 

 

4

WI-SE

 

2

 

2

Freie Wähler

 

 

2

2

Die Linke

 

2

 

2

Gesamt

27

23

2

52