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Es erfolgt keine Aussprache.
Beschluss: Die vom Kreistag mit Beschluss vom 6. Mai 2021 geänderten Sonderkriterien für die Kulturförderung im konsumtiven Bereich (DrS/2021/057), welche bis zum 31.12.2021 befristet sind, werden um ein Jahr verlängert. Dazu wird die Summe der nicht verbrauchten Haushaltsmittel des Jahres 2021 in Höhe von 50.000 € in den Haushalt 2022 eingestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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