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Auszug - Haushaltssatzung  

 
 
Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 51.3
Gremium: Kreistag des Kreises Segeberg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 02.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Kreissporthalle
Ort: Burgfeldstraße 41, 23795 Bad Segeberg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Kreispräsident verliest die Haushaltssatzung.

HAUSHALTSSATZUNG DES KREISES SEGEBERG FÜR DAS

HAUSHALTSJAHR 2022

Aufgrund des § 57 der Kreisordnung in Verbindung mit den § 77 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Kreistages vom 02. Dezember 2021 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

1. im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge1 auf            463.936.300 EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen1 auf         463.771.100 EUR

einem Jahresüberschuss von           165.200 EUR

einem Jahresfehlbetrag von             0 EUR

und

2. im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen auslau-

fender Verwaltungstätigkeit auf            456.581.900 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen auslau-

fender Verwaltungstätigkeit auf            448.495.300 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

auf          45.003.500 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

auf                  53.090.100 EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

 

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

    und Investitionsförderungsmaßnahmen auf        39.191.000 EUR

 

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-

     Ermächtigungen auf              118.135.600 EUR

 

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf    35.000.000 EUR

 

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen

    Stellen auf            809,97 Stellen

 

 

 

§ 3

1. Der Umlagesatz für die Kreisumlage wird festgesetzt auf        29,75 v. H.

 

 

 

§ 4

Deckungsfähigkeiten nach § 22 und Zweckbindungen nach § 21 GemHVO-Doppik ergeben sich aus der Übersicht über die nach § 20 GemHVO-Doppik gebildeten Budgets.

 

 

§ 5

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, für deren Leistung oder Eingehung der Landrat seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 30.000,00 EUR.

 

 

Bad Segeberg, 02.12.2021

 

 

Jan Peter Schröder

(Landrat)

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich zugestimmt

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

20

 

 

20

SPD

11

 

 

11

B 90/ Die Grünen

8

 

 

8

FDP

3

 

 

3

AfD

4

 

 

4

WI-SE

2

 

 

2

Freie Wähler

2

 

 

2

Die Linke

 

2

 

2

Gesamt

50

2

 

52