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Der Kreispräsident verliest die Haushaltssatzung. HAUSHALTSSATZUNG DES KREISES SEGEBERG FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2022 Aufgrund des § 57 der Kreisordnung in Verbindung mit den § 77 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Kreistages vom 02. Dezember 2021 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge1 auf 463.936.300 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen1 auf 463.771.100 EUR einem Jahresüberschuss von 165.200 EUR einem Jahresfehlbetrag von 0 EUR und 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen auslau- fender Verwaltungstätigkeit auf 456.581.900 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen auslau- fender Verwaltungstätigkeit auf 448.495.300 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 45.003.500 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 53.090.100 EUR
festgesetzt.
§ 2 Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 39.191.000 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs- Ermächtigungen auf 118.135.600 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 35.000.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 809,97 Stellen
§ 3 1. Der Umlagesatz für die Kreisumlage wird festgesetzt auf 29,75 v. H.
§ 4 Deckungsfähigkeiten nach § 22 und Zweckbindungen nach § 21 GemHVO-Doppik ergeben sich aus der Übersicht über die nach § 20 GemHVO-Doppik gebildeten Budgets.
§ 5 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, für deren Leistung oder Eingehung der Landrat seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 30.000,00 EUR.
Bad Segeberg, 02.12.2021
Jan Peter Schröder (Landrat) Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt
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