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Auszug - Tätigkeitsbericht 2022 der Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigung Jutta Altenhöner, Dr. Volker Holthaus, Uwe Harm  

 
 
Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 3.2
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 23.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2023/022 Tätigkeitsbericht 2022 der Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigung Jutta Altenhöner, Dr. Volker Holthaus, Uwe Harm
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht der Verwaltung
Verfasser/in:Frau Fait-Böhme
Federführend:Büro für Chancengleichheit und Vielfalt Beteiligt:FB Zentrale Steuerung
Bearbeiter/-in: Zierke, Beate  Finanzen und Finanzcontrolling
   Gleichstellungsbeauftragte
 
Wortprotokoll

Frau Glage bedankt sich für den ausführlichen Triobericht. Sie erkundigt sich,

welcher Nutzen aus den bundesweiten Netzwerkgesprächen für den Kreis Segeberg gezogen werden könne und was man im Kreis Segeberg umsetzen könne. Sie fragt speziell Herrn Harm, was er sich von einer Änderung des §42a der Kreisordnung (KrO) erhoffe, denn er habe ja eine Änderung beim Land beantragt. Frau Altenhöner antwortet, dass im §42a KrO die relevante Gruppe der Behinderten nicht aufgeführt sei. Dies solle nachgebessert werden. Herr Dr. Schmidt fügt hinzu, dass § 42a KrO so formuliert sei, dass der Kreis für die Gruppen, welche er als gesellschaftlich bedeutsam ansehe, solche Beiräte schaffen könne. Herr Harm ergänzt, dass er die Innenministerin direkt kontaktiert habe, da das Kommunalrecht neu verhandelt werde. Er habe die Hoffnung gehabt, man könne hier ggf. etwas verändern. In Niedersachsen sei es vorgeschrieben, Beiräte für Menschen mit Beeinträchtigung einzurichten und er halte dies für eine gute Regelung. Jedoch habe die Innenministerin dies mit einem Schreiben abgelehnt. Die UN-Behindertenrechtskonvention fordere die politische Partizipation.

 

Frau Glage fragt, inwieweit sich der Kreis Segeberg an seine eigenen Handlungskonzepte gehalten habe und verweist auf die DrS/2014/214-1. Frau Altenhöner weist darauf hin, dass man sich in den Netzwerken austausche und sich inspirieren lasse. Denn der Kreis Segeberg hänge mit vielen Dingen zurück. Man müsse in der Umsetzung nicht immer nur den finanziellen Aspekt beachten. Der Flyer der Beauftragten des Kreises „Erste Wege zur Hilfe für Menschen mit Behinderung“ sei ein gutes Beispiel. Er beinhalte die Kontaktdaten von verschiedenen Einrichtungen, wie das Landesamt für Soziale Dienste und sei selbstverständlich auch mit Brailleschrift unterlegt. Der Inklusionsplan des Kreises befinde sich in der Umzusetzung.

 

Herr Harm erzählt von seiner Zugehörigkeit des Netzwerkes im Schwerpunkt Betreuung. Im Herbst habe eine große bundesweite Tagung zum Betreuungsrecht stattgefunden. Das Motto hieß: Mehr Selbstbestimmung wagen.

Viele Themen hätten Einfluss auf die Arbeit beim Kreis Segeberg.

 

Herr Dr. Holthaus berichtet über einen seiner Schwerpunkte, dem Inklusionssport und der Erstellung eines Sportstättenkatasters. Hier können Menschen mit Behinderungen herausfinden wo sie überhaupt Sport treiben können. Der Inklusionssport sei die Sparte, in der man alle Menschen zusammen bekommt. Aktuell gebe es Gespräche, u. a.  mit Sportvereinen, um Pilotprojekte zu starten. Die Special Olympics werden im Kreis Segeberg leider nicht stattfinden können, da diese in der Kürze der Zeit für 2024 nicht planbar seien.

 

Ein weiterer wichtiger Punkt sei die Leichte Sprache, nicht nur in der Verwaltung, sondern auch bei medizinischen Aufklärungsbögen. Herr Dr. Holthaus versuche diesen Schwerpunkt schon seit vielen Jahren fortzuführen. Er berichtet außerdem von der Einrichtung medizinischer Zentren für erwachsene Menschen mit Behinderung.  In ganz Deutschland gebe es ca. 25 medizinische Zentren, aber keines in Schleswig-Holstein. Weiter sei Herr Dr. Holthaus an der Entwicklung einer App für digitale Gesundheitskompetenz beteiligt. Diese werde in der Fachhochschule Kiel entwickelt und habe das Ziel, Menschen mit Lese- und Schreibschwierigkeiten existenzielle Sachverhalte im Gesundheitswesen verständlich zu machen. Jeder siebte Erwachsene in Deutschland sei funktionaler Analphabet. Man könne diese App auch in den Kliniken zur medizinischen Aufklärung verwenden. Im Sommer 2023 werde es voraussichtlich erste Ausführungen dieser App geben, die gerne vorgestellt werde.

 

Herr Dr. Schmidt bedankt sich für die Berichte und geht auf die

Benennung der Beauftragten ein. Diese sei im Ausschuss diskutiert worden und man habe seinerzeit eine modernere Formulierung gewählt. In §1 der Geschäftsordnung werde explizit darauf aufmerksam gemacht, dass es sich um Menschen mit Beeinträchtigungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention und des Behindertengleichstellungsgesetztes handele. Dem Sozialausschuss und dem Kreistag stehe es frei, die Bezeichnung zu verändern. Weiterhin weist er darauf hin, dass verschiedene Kommunen im Kreis Segeberg örtliche Beiräte anstelle von Beauftragten eingerichtet hätten. Das Thema könne in der nächsten Wahlperiode neu diskutiert werden. Frau Altenhöner teilt mit, dass die Diskrepanz zwischen Behinderung und Nicht-Behinderung durch die Arbeit der Beiräte aufgehoben werde. Herr Harm fügt hinzu, dass dies auch ein Erfolg für die Inklusion wäre. Über den Beirat könnten gleichberechtigt mit den anderen politischen Parteien z. B. Anträge eingebracht werden.

 

Frau Pries teilt mit, dass es einen Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nach § 14 Abs. 4 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) des Landes Schleswig-Holstein gebe. Über diesen Beirat werden Menschen mit Behinderungen befähigt und begleitet. Im Landesbehindertengleichstellungsgesetz habe man jetzt auch erstmalig die Möglichkeit, dass der Landesbeirat für sich als Selbsthilfe aus ganz Schleswig-Holstein Stellungnahmen abgeben könne, u. a. zu Gesetzesvorhaben und zu bestimmten politischen Prozessen. In einem Beirat gebe es eine ganz andere Repräsentanz.

 

Herr Weber erklärt, dass durch die Erweiterung der Beauftragten von einer auf drei Personen, ein positiver Effekt eingetreten sei. Er möchte wissen, welchen Mehrwert oder Vorteil ein Beirat im Vergleich zu den drei Beauftragten habe. Außerdem stehe es auch Menschen mit Behinderungen frei, in eine Partei einzutreten und hierüber ihre Interessen zu vertreten. Frau Altenhöner erklärt, dass Beirat nicht bedeute, dass es keine Behindertenbeauftragten mehr gebe. Die Stadt Bad Segeberg habe ihre Behindertenbeauftragte zur Beiratsvorsitzenden gemacht. In Bad Bramstedt gebe es sowohl einen Behindertenbeauftragten, als auch einen Beirat. In einem Gremium kämen andere Sichtweise und Diskussion zustande. Das Team funktioniere sehr gut und jeder habe seine eigenen Schwerpunkte. Dennoch könne die Bandbreite eines Beirats nicht abdeckt werden. Herr Harm ergänzt, dass die Beauftragten mitwirken könnten und der Beirat könne mitbestimmen. Das ist der entscheidende Punkt.

 

Frau Dr. Künzel erklärt, dass sie den Begriff Beeinträchtigung für eine Verharmlosung halte. Es sei besser, die Sache beim Namen zu nennen, wie auch schon eingangs von Frau Pries erwähnt. Frau Dr. Künzel spricht sich dafür aus, ein Gremium zu schaffen, damit Menschen mit Behinderungen sich in Kommunalpolitik und Kreispolitik einbringen können. Auch das Thema geflüchtete Menschen mit Behinderungen dürfe nicht außer Acht gelassen werden. Hierzu teilt Frau Pries mit, dass sie mit ihren Kolleg*innen über die verschiedenen Bundesländer und den Bundesbeauftragten dazu eng vernetzt sei.

 

Frau Pawlik teilt mit, dass auch sie Mitglied eines Beirats sei. Dieser habe tatsächlich andere Möglichkeiten, denn ein Antrag, den ein Beirat stellt, habe einen höheren Stellenwert. Einen Beirat verbinde sie mit einer beratenden Tätigkeit, während ein Beauftragter eher mit der Abarbeitung  von verschiedenen Aufträgen zu tun habe.

 

Herr Dr. Schmidt bedankt sich und erhofft sich durch den heutigen Austausch, ein Überdenken dieser Themen.