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Auszug - Verstetigung externer Wohnungen des Frauenhauses Norderstedt; Antrag der Diakonie Hamburg-West/Südholstein vom 26.10.2022   

 
 
Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 5.2
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2023/031 Verstetigung externer Wohnungen des Frauenhauses Norderstedt;
Antrag der Diakonie Hamburg-West/Südholstein vom 26.10.2022
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Herr Giesecke
Federführend:Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration Beteiligt:Büro für Chancengleichheit und Vielfalt
Bearbeiter/-in: Zierke, Beate  Finanzen und Finanzcontrolling
   FB Zentrale Steuerung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Dr. Schmidt stellt die Nichtöffentlichkeit her.  

 

Frau Glage bedankt sich für die Zustimmung zur nichtöffentlichen Beratung. Sie möchte wissen, ob es bezüglich der Verstetigung um die Wohnungen gehe, die man vor ca. zwei Jahren angemietet habe und ob der Vermieter eine Erbengemeinschaft sei. Weiterhin fragt sie, wie lange der Mietvertrag laufe und wer diesen geschlossen hat. Frau Makies antwortet, dass beide Wohnungen nichts mit einer Erbengemeinschaft zu tun haben. Eine Wohnung sei vom Kirchenkreis angemietet und die zweite Wohnung über einen Privatvermieter, welcher aufgrund einer Pressemeldung sein Haus zur Verfügung gestellt habe. Der Mietvertrag sei über mehrere Jahre geschlossen worden, sei aber bei Zeiten kündbar. Es seien keine Konflikte mit den Vermietern zu erwarten.

 

 

 

Frau Eick erläutert den Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Zum einen sei es wichtig zu wissen, ob die Verträge befristet sind, sodass man zeitliche Eingrenzungen hat. Zum anderen sei eine Verstetigung etwas, was dauerhaft bleibe und der Kreis dauerhaft in der Zahlungspflicht ist. Auch das sei eine Sache, die das Land mittragen müsse. Aus diesem Grund sollte ein zeitlicher Rahmen gefasst werden, unabhängig von der Verlängerung, geplant sei dieser erst einmal bis 2025.

 

Herr Weihe fügt hinzu, dass eine Verstetigung nicht bedeute, dass der Kreis die Summe für immer zahlen müsse. Man möchte die 15 Plätze dauerhaft erhalten, unabhängig davon, wer das Geld dafür bereitstellt. Er weist darauf hin, dass für das Antragsverfahren qualifiziertes Personal gefunden werden müsse, was  aktuell schwierig sei.

 

Herr Weber gibt bekannt, dass er verstehen könne, weshalb man die Wohnungen nur verlängern möchte. In dem Beschlussvorschlag sei bereits eine Begrenzung enthalten. Er fügt hinzu, dass die antragstellenden Parteien des Änderungsantrages in der Landesregierung vertreten seien und dort Druck ausüben könnten.

 

Frau Glage erklärt, dass 15 Plätze bis zum 31.12.2025 laut Antrag verstetigt werden müssen und teilt mit, dass ihr ein Tippfehler unterlaufen sei. Es sollte „zu verlängern“ heißen und nicht zu verstetigen“. Sie merkt an, dass die Frist um ein Jahr verlängert werden sollte. Weiterhin bittet sie die Verwaltung zu überprüfen, ob diese Leistungen nicht bei den anstehenden Ausschreibungen der Sozialen Dienste, die Beratungsleistungen, welche innerhalb der Kuratorien vorgehalten werden, nicht mit integrieren könne, um dann die Leistungen dort mit auszuschreiben.

 

Herr Giesecke antwortet, dass es sich bei der Verstetigung der Wohnungen um den Antrag der Diakonie als Träger handele. Bei derartigen Anträgen müsse keine Ausschreibung erfolgen, da der Kreis lediglich „Zuschussgeber“ für eine freiwillige Leistung sei. Anders sei es bei Vorhaben, die der Kreis initiiert (z. B. Schuldnerberatung): in diesem Fällen ist der Kreis Auftraggeber und „sucht“ im Rahmen eines Vergabeverfahrens Träger, die für den Kreis die Aufgabe ausführen. Herr Dr. Schmidt erklärt, dass der Kreis die 15 Plätze finanziere. Wenn Wohnungen wegfallen sollten, würde sich der Betrag entsprechend verringern. Diese Einzelheiten müssen nicht im Beschluss verankert werden.

 

Frau Makies teilt mit, dass sie mit den Anmerkungen zur Ausschreibung kein Problem habe. Man könne mit der Ausschreibung nur die Anbindung an das Frauenhaus verlieren. Frau Makies wünscht sich eine Einbindung in die fachlichen Strukturen des Kuratoriums.

 

Herr Weber stimmt Frau Makies zu. Zu Frau Glages Aufklärung der Begriffe Verstetigung und Verlängerung geht Herr Weber ebenfalls ein und möchte die Plätze verstetigen und nicht verlängern lassen. Frau Glage teilt mit, dass aufgrund der neuen Erkenntnisse und auch zu den Worten von Herrn Giesecke und Frau Makies, der Antrag von der CDU und B90/Die Grünen zurückgestellt werde und zu einem späteren Zeitpunkt, noch einmal überarbeitet und verbessert dem Ausschuss neu vorgelegt werde.

 

Der Vorsitzende Herr Dr. Schmidt lässt über den ursprünglichen Antrag zur Verstetigung externer Wohnungen des Frauenhauses abstimmen.

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss empfiehlt, der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt, die Förderung der externen Wohnungen des Frauenhauses Norderstedt mit 15 Plätzen zu verstetigen.

 

Die Diakonie Hamburg-West/Südholstein erhält zu diesem Zweck für das Jahr 2025 einen Zuschuss in Höhe von 237.950 € für 15 Plätze. Für die Folgejahre erhöht sich der Zuschuss anhand folgender Daten:

 

  •                                                    Anpassung der Personalkosten gemäß Tarifvertrag.
  •                                                    Indexbasierte Anpassung der Sachkosten, sobald die Steigerung  

 5% des Basiswerts erreicht

 

Die Diakonie Hamburg-West/Südholstein wird gebeten, jährlich bis zum 31.03. d. J. einen Verwendungsnachweis für das vergangene Jahr vorzulegen und bis zum 30.09. d. J. einen Wirtschaftsplan für das Folgejahr einzureichen.  

 

Dieser Beschluss gilt so lange, bis die Finanzierung der Wohnungen durch das Land erfolgt. Politik und Verwaltung setzen sich gemeinsam dafür ein, dass eine Förderung durch das Land zeitnah erfolgt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 

 

 2

2

SPD

  3 

 

 

3

B 90/ Die Grünen

 2

 

 

2

FDP

 1

 

 

1

AfD

 1

 

 

1

Die LINKE

 1

 

 

1

Gesamt

 8

 

 2

10