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Auszug - Gemeinschaftsunterkunft Borstel für Asylsuchende des Kreises Segeberg, Parkallee 35 in 23845 Sülfeld - Beschluss der Nutzungs- und Gebührensatzungen  

 
 
Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 5.6
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2023/032 Gemeinschaftsunterkunft Borstel für Asylsuchende des Kreises Segeberg, Parkallee 35 in 23845 Sülfeld
- Beschluss der Nutzungs- und Gebührensatzungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Frau Knauft
Federführend:Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration Beteiligt:FB Zentrale Steuerung
Bearbeiter/-in: Zierke, Beate  Finanzen und Finanzcontrolling
   Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle
   Gleichstellungsbeauftragte
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Giesecke erklärt, dass dass in der Vorlage stehe, dass bis heute Abend ggf. noch eine Änderung kommen könne, wenn man feststellt, dass verfahrenstechnisch die Satzung geändert werden müsse, um sie rechtssicher zu gestalten. Dies sei aber nicht der Fall, so dass die Gebühren wie vorgeschlagen beschlossen werden kann.

 

Frau Glage fragt, ob sich die Nutzung der Gemeinschaftsunterkünfte des Kreises Segeberg auf mehrere Gemeinschaftsunterkünfte beziehe. Sie sei der Meinung, dass nur Schackendorf als Gemeinschaftsunterkunft hierzu gehört.

 

Herr Giesecke antwortet, dass sich die Nutzungssatzung auf die Notunterkunft in Borstel und auf die anerkannte Gemeinschaftsunterkunft in Schackendorf bezieht. Für die anerkannte GU in Schackendorf bedarf es keiner Gebührensatzung, da dies eine anerkannte Unterkunft vom Land sei. Die Benutzungssatzung gelte für beide Unterkünfte und die Gebührensatzung nur für die Notunterkunft in Borstel.

 

Frau Eick merkt an, dass sie von die Pressemitteilung des Kreises überrascht sei, in der stehe, dass der Kreis die monatlichen Kosten wie folgt kalkuliere. Miete 51.000,00 €, Betrieb und Sozialberatung 170.000,00 €, Verpflegung und Catering 115.000,00 € und für die Reinigung 11.000,00 €, sodass insgesamt Kosten von 382.000,00 € entstehen. In der Satzung stehe, dass die Bewohner*innen ihre Räume selbst reinigen sollen. Die Beträge aus der Pressemitteilung und der Gebührensatzung würden voneinander abweichen. Herr Giesecke antwortet, dass beides stimme. Die Werte, die in der Pressemitteilung stehen, seien monatliche Kosten, die tatschlich gezahlt werden müssen. Dies seien die Preise, welche im Rahmen einer Ausschreibung angeboten wurden. In der Gebührensatzung sei die Kalkulation für einen bestimmten Zeitraum und für eine bestimmte Anzahl von Personen aufgestellt. Die Personen, die in Borstel untergebracht sind, halten sich meist für zwei bis drei Monate dort auf., so dass die Kosten entsprechend umgerechnet werden müssen.

 

 

 

Frau Dr. Künzel fragt, warum eine Vollverpflegung angeboten werde. Im Kreis Plön sei geregelt, dass die Bewohner*innen selbst einkaufen und sich selber verpflegen. Herr Giesecke teilt mit, dass sich die Bewohner*innen in Schackendorf selbst verpflegen. Dort stehen auch einzelne Küchen zur Verfügung. In Borstel, in der ehemaligen Lungenfachklinik gebe es nur eine Großküche. Aus diesem Grund wurde ein Catering organisiert und deshalb auch die hohen Kosten.

 

Frau Osterloh komme aus Borstel und habe unterstützt, als die ersten Menschen dort eintrafen. Sie wisse, dass das Rote Kreuz Hilfe benötige, um alle Menschen zu verpflegen. Es ist sehr hilfreich, wenn eine Vollverpflegung stattfindet. Weiterhin macht Frau Osterloh auf die schlechte Verkehrsanbindung aufmerksam, was die Einkaufsmöglichkeiten erschwert.

 

Frau Dr. Künzel hakt nach, ob es auf Dauer nicht günstiger sei, Küchen einzurichten. Herr Giesecke weist darauf hin, dass der Kreis Segeberg Mieter in der Klinik sei und das auch nur für einen begrenzten Zeitraum. Der Einbau von ca. 20 Küchen wäre zum einen zeitlich bis zum Ende der Mietdauer nicht machbar und zum anderen wäre auch eine Zustimmung des Vermieters nötig.

 

Herr Stückelschweiger fragt, ob in Borstel keine Unterbringung von Ukrainer*innen vorgesehen sei. Herr Giesecke stimmt dem zu. Herr Dr. Schmidt merkt an, dass dies ein Schwerpunktthema für den nächsten Ausschuss zu sein scheint.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss empfiehlt, der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt, den Erlass der „Satzung des Kreises Segeberg r die Nutzung der Gemeinschaftsunterkünfte des Kreises Segeberg (Gemeinschaftsunterkunfts-satzung)“ sowie der „Satzung des Kreises Segeberg über die Erhebung von Nutzungsgebühren für die Gemeinschaftsunterkünfte des Kreises Segeberg“.

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 1

 

 

1

SPD

 3

 

 

3

B 90/ Die Grünen

 1

 

 1 

2

FDP

 1

 

 

1

AfD

 1

 

 

1

Die LINKE

 1

 

 

1

Gesamt

 8

 

 1

9

(1 stimmberechtigtes Mitglied nicht im Raum)