Bürgerinformationssystem
Herr
Hansen stellt den Antrag seiner Fraktion vor und verweist hierbei auf den
Verkehrssicherheitsbericht der Polizeidirektion Bad Segeberg, der einen Anstieg
bei den Verletzten im Straßenverkehr verzeichnet habe. Der Bericht weise darauf
hin, dass die hohe Anzahl Schulunfälle auf Defizite in der Verkehrssicherheit
hindeuteten. Grundsätzlich solle der Antrag als Plädoyer ans Land gerichtet
werden. Anschließend
stellt Herr Krüger, als Leiter der Verkehrsaufsicht, die rechtliche Situation
dar. Aufgrund der rechtlichen Vorgaben sei eine Vermischung der
unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer, wie es im Antrag als Variante angeführt
werde, nicht genehmigungsfähig. Herr Ehlers stellt anschließend die vom Bauhof
durchgeführten verkehrsberuhigenden Maßnahmen dar. Von den
Herren Schramm und Säker sowie von Frau Loedige wird Zustimmung zu dem Antrag
signalisiert. Herr Dr. Weinhold moniert die moralisierende Intention des
Antrages. Die Vorsitzende
informiert, dass ihre Fraktion den Antrag im Ansatz zwar für richtig, aber
gleichzeitig für schwammig halte und daher den Antrag ablehnen werde.
Anschließend diskutiert der Ausschuss das Für und Wider des vorliegenden
Antrages, sowie die Möglichkeit den Antrag zur nächsten Sitzung
umzuformulieren. Zum Abschluss stellt die Vorsitzende den Antrag in der
ursprünglichen Form zur Abstimmung. Beschluss: Der
Planungs- und Umweltausschuss bzw. der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und
Gesundheit des Kreises Segeberg möge dem
Kreistag empfehlen zu beschließen, das Land aufzufordern, die
Verkehrsaufsicht des Kreises als zuständige Genehmigungsbehörde in die Lage zu
versetzen, Anträgen der Gemeinden für im weitesten Sinne verkehrsberuhigende
und die Verkehrssicherheit
erhöhende Maßnahmen innerorts gerade auch auf Kreis-, Landes- und
Bundesstraßen zu entsprechen bzw. zuzustimmen. Dabei ist
der mögliche Ermessensspielraum weitestgehend auszuschöpfen bzw. bestehende
Normen (Mindestnormen wie eine bestimmte Anzahl von Fahrzeugen,
Straßenquerungen, Radfahrern, Schulkindern etc. sollten nicht mehr
entscheidungsrelevant sein) zu verändern, um so zu einem gleichberechtigten
Miteinander aller Verkehrsteilnehmer zu gelangen, die Verkehrssicherheit –
speziell auch die Schulwegsicherung - zu erhöhen, die Anzahl und Schwere der
Unfälle zu verringern und zur Stärkung des Selbstverwaltungsgedanken der
Kommunen beizutragen. Damit sind
ausdrücklich auch bauliche geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen innerorts
(bzw. kurz vor den Ortseinfahrten), aber auch Querungshilfen für Fußgänger,
Einrichtung von Radfahrstreifen auf der Fahrbahn, Aufhebung der
Radwegebenutzungspflicht und
Shared-Space-Konzeptionen gemeint. Vorraussetzung
sollte eine Eigenbeteiligung der Gemeinde in Höhe von 30% der Maßnahmenkosten
sein. Der Kreis
fordert das Land auf, den Kommunen größere Entscheidungsfreiheit bezüglich
verkehrsberuhigender und
Verkehrssicherheit erhöhender Maßnahmen innerorts einzuräumen. Die
Kreisverkehrsaufsicht als Genehmigungsbehörde soll erweiterte fachliche
Beratung gewährleisten. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich Zustimmung: 6 Ablehnung:
5 Enthaltung:
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