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Der
Kreistag beschließt ohne Aussprache. Beschlussvorschlag: Der
gewählte Kreisjägermeister für den Kreis Segeberg erhält ab 01.01.2009 den
jeweils geltenden Höchstsatz nach § 17 der Entschädigungsverordnung in Höhe von
derzeit monatlich 391,--€. Abstimmungsergebnis: einstimmig Zustimmung: 59 Ablehnung:
- Enthaltung:
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