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Auszug - Aufwandsentschädigung für den Kreisjägermeister  

 
 
7. Öffentliche Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 7
Gremium: Kreistag des Kreises Segeberg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 11.12.2008 Status: öffentlich
Zeit: 10:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2008/113 Aufwandsentschädigung für den Kreisjägermeister
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Federführend:Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten Bearbeiter/-in: Schröder, Christine
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Kreistag beschließt ohne Aussprache

Der Kreistag beschließt ohne Aussprache.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der gewählte Kreisjägermeister für den Kreis Segeberg erhält ab 01.01.2009 den jeweils geltenden Höchstsatz nach § 17 der Entschädigungsverordnung in Höhe von derzeit monatlich 391,--€.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 59                        Ablehnung: -                        Enthaltung: -