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Herr Stankat erläutert dem Ausschuss die Entstehung der Richtlinie. Ziel sei es so als jugendhilfeträger die Jugendlichen bereits in der Schule zu erreichen, welche zu einem späteren Zeitpunkt in den Einzelfallhilfen versorgt werden müssten. Nur um diese Schnittstelle gehe es, da das Jugendamt weder Schulträger sei, noch für die personelle Ausstattung der Schule zuständig sei. Daneben gehe es darum die Richtlinie zur Mahlzeitenförderung fortzuführen. Auf Nachfrage von Frau Reinders führt er aus, dass das KJHG den Begriff der Schulsozialarbeit nicht kenne. In § 13 seien bestimmte Schnittstellen geregelt, jedoch sei davon nicht die Schulsozialarbeit erfasst. Anschließend weist der Vorsitzende daraufhin, dass bezüglich der Mahlzeitenförderung weiterhin gelte, sollten die 50.000 Euro nicht auskömmlich seien, werde der Betrag entsprechend aufgestockt. Danach schildert Frau Böttcher den Sachverhalt aus Schulsicht. Die Richtlinie sei sehr wichtig. Die zusätzliche Kompetenz durch Sozialpädagogen habe viel gebracht, insbesondere da viele Schüler heute nicht mehr beschulbar seien. Danach stellt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag der Vorlage zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss empfiehlt / der Kreistag beschließt die Fortführung der Kreisrichtlinie zur Förderung der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule über den 31.07.2010 hinaus. Für die Projektförderung gem. Richtlinie werden jährlich weiterhin 200.000 EUR, für die Mahlzeitenförderung gem. Richtlinie weiterhin jährlich 50.000 EUR bereitgestellt. Eine allgemeine Erweiterung der Richtlinienförderung auf den Grundschulbereich kann aus finanziellen Gründen nicht erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und ggfs. wie die für die Umsetzung der Kreisrichtlinie zur Förderung der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule eingesetzten Haushaltsmittel ab dem Jahr 2012 zweckgebunden in die geplanten Sozialraumbudgets eingebunden werden können.
Abstimmungsergebnis: einstimmig Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -
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