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Herr Miermeister beantragt in § 1 IV den Text wie folgt zu ergänzen: „Zur Klärung von Fachthematik wird der zuständige Fachbereichsleiter hinzugezogen.“ In § 1 V solle im vorletzten Satz „rechtzeitig“ ergänzt werden. In § 2 solle es lauten, dass einmal jährlich ein mündlicher und schriftlicher Bericht vorgelegt werden solle. Weiterhin verständigt sich der Ausschuss darauf § 1 II zu streichen. Mit diesen Änderungen stellt die Vorsitzende die Vorlage zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag: Der Sozialausschuss beschließt die Geschäftsordnung für den/die ehrenamtliche Behindertenbeauftragte/n des Kreises Segeberg in der von der Verwaltung vorgelegten Form mit den eingebrachten Änderungen. Sollte durch Kreistagsbeschluss die pauschale Entschädigung prozentual gekürzt werden, wird die redaktionelle Änderung ohne Beteiligung des Kreistages von Verwaltungsseite veranlasst.
Abstimmungsergebnis: einstimmig Zustimmung: 11Ablehnung: -Enthaltung: -
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