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Auszug - Gründungsbegleitende Vereinbarung Partner im Jobcenter  

 
 
17. Öffentliche Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 3.9
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 01.12.2010 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2010/140 Gründungsbegleitende Vereinbarung Partner im Jobcenter
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht der Verwaltung
Verfasser/in:Stahl, Stefan
Federführend:Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Zierke, Beate
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Dr

Herr Dr. Hoffmann führt auf Nachfrage von Frau Rathje-Hoffmann aus, dass es sich bei § 5 VII um eine Absichtserklärung handle. Daneben beziehe sich dieser Punkt nicht auf Einzelfälle. Herr Stahl ergänzt, dass die Sozialstaffel in den Gesprächen mit der Agentur für Arbeiter aus der Vereinbarung herausgefallen sei. Es seien sich jedoch beide Parteien über eine umfassende Zusammenarbeit einig. Herr Miermeister und die Vorsitzende sprechen sich in diesem Punkt für eine detaillierte Vereinbarung aus, welche keiner Auslegung bedürfe. Daneben erklärt Herr Miermeister, dass die Vereinbarung aus Sicht der CDU-Fraktion auch von Herrn Kenntemich unterschrieben werden solle, nicht nur von der Landrätin und Herrn Ludwig. Die Vorsitzende weist daraufhin, dass Herr Ludwig erklärt habe, dass er die Vereinbarung für die Agentur für Arbeit unterschreiben werde. Daneben handle es sich dabei um eine Angelegenheit der Agentur für Arbeit. Zu § 7 II führt Frau Baum aus, dass die oder der Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt von der Trägerversammlung auf Vorschlag der Geschäftsführung bestellt werde. Die Frage, ob diese Position ausgeschrieben werde, wird die Vorsitzende im Rahmen der Trägerversammlung ansprechen. Frau Rathje-Hoffmann bittet darum, im letzten Satz von § 13 „des Kreises“ zu ergänzen. Aus Sicht der Vorsitzenden sollte weiterhin ergänzt werden „die Sozialraumorientierung stellt die eigenen Möglichkeiten des Klienteln in den Mittelpunkt“. Dazu erläutert Herr Dr. Hoffmann, dass die vorliegende Vereinbarung zwischen Kreis und Agentur für Arbeit abgestimmt sei und diese Anregungen lediglich in die Gespräche mitgenommen werden könnten. Dazu verweist Herr Stahl auf den Beschluss des Ausschusses, wonach die Vereinbarung dem Ausschuss lediglich zur Kenntnis vorgelegt werden solle.

Der Sozialausschuss nimmt die Vereinbarung mit den eingebrachten Anregungen zur Kenntnis.