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Auszug - Budget 2011  

 
 
12. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3.2
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 16.02.2011 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2011/014 Budgetberatung 2011
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht der Verwaltung
Verfasser/in:Koch, Roman
Federführend:Kita, Jugend, Schule, Kultur Bearbeiter/-in: Zierke, Beate
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Teilplan 361

Teilplan 361; S. 466ff.

Herr Stankat führt aus, dass es sich hierbei nicht um institutionelle Förderungen der Kitas handele, sondern um individuelle Förderungen, z.B. im Rahmen der Sozialstaffel. Von 2010 auf 2011 hätten sich die Einnahmen von 3.559.300 Euro auf 370.900 Euro verringert. Der Grund dafür sei der Wegfall des beitragsfreien Kindergartenjahrs. Dies finde sich entsprechend auf der Ausgabenseite wieder. Durch die verstärkte Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung entstünden weitere Kosten. Dadurch ergebe sich ein Zuschussbedarf von insgesamt 4.538.600 Euro. In dem Teilplan müssten noch die Korrekturen aus der eben beschlossenen Vorlage berücksichtigt werden. Diese würden in die Änderungsliste aufgenommen werden. Der Teilplan werde sich in den Summen damit noch erheblich ändern.

 

Teilplan 362; S. 471ff.

Herr Stankat führt aus, dass es sich um Förderungen von Leistungen der Jugendarbeit handele, u.a. auch die Förderung des Kreisjugendrings. Das Gesamtausgabevolumen betrage 141.700 Euro, ca. die Hälfte dieser Ausgaben gehe an den Kreisjugendring.

 

Teilplan 3631; S. 476ff.

Herr Stankat erklärt, dass der Teilplan u.a. unterschiedliche Felder der Jugendsozialarbeit, z.B. Aufwendungen für den Regenbogen e.V., für die Förderung der Kooperation von Jugendhilfe und Schule sowie Aufwendungen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes beinhalte. Bei fast allen Leistungen handele es sich um pflichtige Aufgaben. Hinsichtlich der Mahlzeitenförderung für bedürftige Kinder weist er darauf hin, dass das Bildungs- und Teilhabepaket sich noch im Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat befinde. Sollte das Bildungs- und Teilhabepaket in Kraft treten, müssten die Konsequenzen und damit verbundenen finanziellen Auswirkungen kurzfristig beraten werden. Die Bescheide für Schulmahlzeiten würden zurzeit unter dem Vorbehalt der SGB II-Änderungen erteilt.

Bei der Schulsozialarbeit handele es sich um einen Arbeitstitel in Höhe von 200.000 Euro. Der Landesanteil betrage hier zurzeit 23.000 Euro. Das Land wolle ab dem Schuljahr 2011/2012 in die Mitfinanzierung einsteigen. Der Landesrechnungshof habe errechnet, dass landesweit ca. 400 Schulsozialarbeiter benötigt würden. Es sei eine anteilige Finanzierung durch das Land zu erwarten.

 

Teilplan 3639; S. 511ff.

Herr Stankat erklärt, dass es sich in dem Teilplan um Kosten der Verwaltungsangelegenheiten des Fachdienstes 51.10 handele. Die Ausgaben erhöhten sich auf 702.700 Euro. Herr Koch führt aus, dass der Ansatz steige, da die Umlage für die Miete der Büroräume durch das GMSE sich erhöht habe. Daneben seien die Personalkosten gestiegen. Frau McGregor erläutert, dass die Abrechnung mit dem GMSE jedes Jahr unter Berücksichtigung aller Unterhaltungsmaßnahmen erfolge, weshalb es zu starken Schwankungen in der Miete komme. Es bleibe abzuwarten, wie der Landesrechnungshof die Ausgliederung bewerte.

 

Teilplan 365; S. 515ff.

Herr Stankat führt aus, dass in diesem Teilplan die Förderung der Betriebskosten der Tageseinrichtungen für Kinder wie Krippen, Kindergärten, Horte etc. Berücksichtigung fände. In diesem Bereich gebe es erhebliche Änderungen, da das Land seinen Betriebskostenzuschuss landesweit von 60 auf 70 Mio. Euro erhöht habe. Es befände sich zurzeit ein neuer Erlass zur Verteilung der Zuschüsse im Anhörungsverfahren, durch den der Kreis Segeberg besser gestellt werde. Der Erlassentwurf sei vom 01.02.2011; die erste Rate für den Kreis sei aber schon für den 01.03.2011 angekündigt. Deshalb seien die sich aus dem Erlass ergebenen Änderungen schon eingearbeitet worden. Förderungsempfänger seien die Träger der Kindertagesstätten. Norderstedt sei ausgenommen, da mit Norderstedt eine pauschalierte Regelung bestehe. Die zusätzlichen Landesmittel würden vom Kreis ungemindert an die Einrichtungen weitergegeben, damit verringere sich in der Regel der Zuschuss der kommunalen Mitfinanzierer. Die Kreise seien bei der Weitergabe der Mittel an keine Kriterien gebunden. Dies führe dazu, dass alle Kreise versuchten, eigene Förderungsrichtlinien zu entwerfen. Dies solle in der nächsten Jugendamtsleiterrunde thematisiert werden. Herr Stankat sehe keine Möglichkeit, den kommunalen Bereich kurzfristig dazu zu verpflichten, dieselben Mittel wie bisher in die Kindertageseinrichtungen zu investieren.

 

Teilplan 366; S. 520ff.

Herr Stankat erläutert, dass der Teilplan einen erhöhten Zuschussbetrag an den VJKA für die Kompensation der Miete für die JugendAkademie enthalte. Da erst ab 2012 die volle Miete zu zahlen sei, werde der Zuschussbetrag dann nochmals steigen. Mit dem Verein ausverhandelt sei ein Mietzuschuss des Kreises in Höhe von 90% der Miete. Frau McGregor erklärt, dass der Kreis die Differenz mittrage, wenn das GMSE nicht eine kostendeckende Miete erwirtschafte, da die Differenz auf die übrigen Mieter umgelegt werde.

 

Teilplan 367; S. 525ff.

Der Teilplan enthalte die Beratungsstellen. Es gebe keine wesentlichen Mehraufwendungen, da es sich um fortgeschriebene Verträge handele. Der Kreis bekäme allerdings nicht mehr die Förderung des Landes für die Familienbüros.

 

Herr Schneider führt aus, dass bereits im Zuge der Vorstellung des 2. Quartalsberichts berichtet worden war, dass sich der Zuschussbetrag für 2010 um ca. 2,4 Mio. Euro erhöhen würde. Dieser liege nun tatsächlich bei ca. 2,2 Mio. Euro. Es habe innerhalb von Teilplänen zwischen einzelnen Ausgabeposten Verschiebungen gegeben. Im Vergleich des Jahresergebnisses 2009 zum Planansatz 2011 ergebe sich eine Erhöhung des Zuschussbedarfs von insgesamt ca. 540.000 Euro.

Insofern sei die Budgetentwicklung und damit der hohe Fehlbetrag für 2010 tendenziell eher deutlichen Steigerungen des Jahres 2009 und einer zu optimistischen Planung für das Jahr 2010 zuzuordnen.

 

Teilplan 3632; S. 482ff.

Herr Schneider erklärt, dass es sich um allgemeine Förderungen der Erziehung in der Familie, die gemeinsame Unterbringung von Eltern und Kind sowie Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen handele. Es ergebe sich eine Erhöhung des Zuschussbedarfes in Höhe von 272.501 Euro. Die Fördergelder des Landes für die Schutzengelprojekte seien von 50.000 Euro auf 40.000 Euro gekürzt worden. Diesbezüglich sei die Vorlage der Verwaltung noch zu ändern. Es gebe Fallsteigungen in fast allen Bereichen.

 

Teilplan 3633; S. 488ff.

Herr Schneider erläutert den Umstand, dass der Zuschussbetrag im Ergebnis für 2009 nahe beim vorläufigen Ergebnis für 2010 liege. Im Vergleich zum Planansatz für 2010 seien allerdings in fast allen Ausgabeposten deutliche Steigerungen zu verzeichnen. Hervorzuheben seien die Bereiche flexible Hilfen und Heimerziehung.

 

Teilplan 3634; S. 494ff.

Herr Schneider erklärt, dass es sich um sehr heterogene Leistungen handele. Es sei zu beobachten, dass beispielsweise die Ausgaben für junge Volljährige steigen, wenn zuvor die Ausgaben für Minderjährige gestiegen seien. Die meisten Hilfen für Volljährige seien demnach bereits vor Erreichung der Volljährigkeit entstanden. Ein zuwachsendes Feld seien die seelisch behinderten Kinder und Jugendlichen. Allerdings bereite auch die Zunahme an volljährigen jungen Menschen mit seelischen Handicaps Sorge, die schlicht und ergreifend nicht in der Lage seien, für sich selbst zu sorgen und einer Betreuung bedürften.

 

Teilplan 3636; S. 507ff.

Herr Schneider führt aus, dass der Teilplan vertraglich geregelt sei.

 

Teilplan 3639; S. 511ff.

Herr Schneider erläutert, dass er sich den Ausführungen von Herrn Stankat zu diesem Teilplan anschließen könne, da dieser Teilplan hauptsächlich die Mietausgaben enthalte.

 

Herr Koch erklärt die Änderungsliste. Die Reduzierung der Einnahmen der Schutzengelgelder von 50.000 Euro auf 40.000 Euro werden noch in die Liste aufgenommen werden. Die im Bereich der Tagespflege beschlossenen Beträge werden ebenfalls noch in die Änderungsliste aufgenommen werden.

 

Der Vorsitzende stellt die Teilpläne mit den von der Verwaltung vorgetragenen Erklärungen und Änderungen zur Abstimmung.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 13Ablehnung: -Enthaltung: -

 

Pause von 19:30 bis 19.35 Uhr

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Einzelpositionen_Hilfe_z_Erziehung3633 (33 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Änderungsliste_FBIII_nachJHA (15 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Entwurf Kita-Erlass (2192 KB)