Bürgerinformationssystem
Herr Schneider erklärt die wichtigsten Erkenntnisse, die sich aus dem Referentenentwurf für ein Bundeskinderschutzgesetz ergeben. Die Folien der Präsentation gehen als Anlage an das Protokoll. Herr Schneider kritisiert, dass der Entwurf alleine im SGB VIII 45 Änderungen vorsehe und bei Umsetzung die öffentliche Jugendhilfe in Teilbereichen überfordern werde. Zu Recht werde in ersten Stellungnahmen der Fachöffentlichkeit kritisiert, dass überwiegend die Jugendhilfe verpflichtet werde, andere Leistungssysteme, beispielsweise das Gesundheitswesen, bislang nicht. Kinderschutz sei eine Querschnittsaufgabe. Dies müsse sich auch in den betreffenden rechtlichen Regelungen dritter Stellen niederschlagen. Es sei nicht klar, warum einige Regelungen des SGB VIII überhaupt geändert werden sollen, obwohl sich die bisherigen gut bewährt hätten. Herr Schneider kritisiert absehbare finanzielle Mehrbelastungen, die aber bislang keinesfalls zu beziffern seien. Vergleichbares gelte für den zusätzlichen Personalbedarf, der vorhersehbar, jedoch noch nicht sicher eingeschätzt werden könne. Es handele sich um einen Referentenentwurf, der jetzt ins Gesetzgebungsverfahren komme. Er werde über den weiteren Verlauf und die Ergebnisse berichten.
Aus Gründen der Dauer der Sitzung konnten die Tagesordnungspunkte 4.2 und 4.3 zum Bericht der Verwaltung nicht mehr vorgetragen werden. In nachträglich erfolgter Absprache mit dem Ausschussvorsitzenden wurden sie dem Protokoll beigefügt.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||