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Auszug - Verlängerung der Aufgabenübertragung Abfallentsorgung auf den WZV und Zustimmung zum Antrag auf Verlängerung der Aufgabenübertragung vom WZV auf die WZV-Entsorgungsgesellschaft  

 
 
5. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt-Natur- und Klimaschutz
TOP: Ö 3.1
Gremium: Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 17.08.2011 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2011/023 Verlängerung der Aufgabenübertragung Abfallentsorgung auf den WZV und Zustimmung zum Antrag auf Verlängerung der Aufgabenübertragung vom WZV auf die WZV-Entsorgungsgesellschaft
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Anshelm, Armin von
Federführend:Wasser-Boden-Abfall Beteiligt:Gremien, Kommunikation, Controlling
Bearbeiter/-in: Anshelm, Armin von  Personalrat Kreis
   Bau- und Umweltverwaltung, Kreisstraßen/Tiefbau
   Gleichstellungsbeauftragte
   Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle
   FB Zentrale Steuerung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende dankt zunächst dem WZV und der Verwaltung für die Beantwortung der im Vorwege eingereichten Fragen

Der Vorsitzende dankt zunächst dem WZV und der Verwaltung für die Beantwortung der im Vorwege eingereichten Fragen. Daneben weist er daraufhin, dass Herr Oberbürgermeister Grote zu der Thematik ergänzt habe, dass der Vertrag mit der Stadt Norderstedt analog verlängert werden sollte. Herr Sass-Olker führt aus, dass der WZV die Abfallentsorgung für Privathaushalte durchführe und die WZV-Entsorgungsgesellschaft für gewerbliche Kunden. Er bittet um eine Stellungnahme, inwieweit die Abfallentsorgung bei Privathaushalten von Mitarbeitern der Tochtergesellschaft des WZV übernommen werde, denn diese Mitarbeiter würden ein geringeres Gehalt erhalten. Dazu erläutert Herr Kretschmer zunächst die Gründung der Tochtergesellschaft. Die Touren seien in diesem Zuge nicht geändert worden. Wenn der Abfall von privaten Haushalten von Mitarbeiter der Tochtergesellschaft entsorgt werde, werde dies verrechnet. Herr Kaldewey verweist auf die Rückstellungen von 35 Mio. Euro und fragt, wie diese abgesichert seien und ob Rückstellungen über Wertpapiere abgesichert seien. Dazu führt Herr Kretschmer aus, dass es sich dabei um die Deponierückstellungen handle. Diese seien am Geldmarkt angelegt, aber ausschließlich in sicheren Anlageformen. Herr Schnabel weist anschließend daraufhin, dass der vom Vorsitzenden angesprochene Vertrag mit der Stadt Norderstedt von dem Vertrag, der heute beraten werde, unabhängig sei. Herr von Anshelm ergänzt dazu, dass dieser darüber hinaus noch mit der Stadt Norderstedt und den dortigen Gremien abgestimmt werden müsse. Herr Kaldewey regt anschließend an, in Punkt 3 des Beschlussvorschlags ebenfalls das Enddatum des Vertrages einzusetzen. Hinter dem Wort “Entsorgungsgesellschaft“ solle „bis 31.12.2025“ eingesetzt werden. Diesem stimmt der Ausschuss zu. Darüber hinaus regt er an, die Formulierung für die Kündigungsfrist zu ändern. Herr von Anshelm bittet jedoch, es bei der bisherigen Formulierung zu belassen. Diesem folgt der Ausschuss. Herr Sass-Olker beantragt anschließend in § 5 einen neuen Abs. 2 mit folgender Formulierung einzufügen: „Unter den Voraussetzungen des Abs. 1 können beide Vertragsparteien zum 31.12.2031 eine vorzeitige Vertragsaufhebung verlangen.“ Diesem stimmt der Ausschuss zu. Abschließend verweist Herr Kaldewey auf eine Stellungnahme des Bundesrates, wonach die Aufgabenübertragung auch zukünftig möglich seien solle. In der Vorlage stehe jedoch, dass dies nicht mehr möglich seien werde. Dazu erläutert Herr Kretschmer, dass der Bundestag dieses abgelehnt hätte und somit die Gefahr bestehe, dass diese Regelung wegfalle.

Der Ausschuss verständigt sich anschließend darauf, dass in den Beschlussvorschlag ein Passus aufgenommen werden solle, dass der Vertrag mit der Stadt Norderstedt analog angepasst werden solle. Danach stellt der Vorsitzende den  Beschlussvorschlag mit den besprochenen Änderungen zur Abstimmung.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

  1. Der Ausschuss befürwortet eine Verlängerung des Vertrages vom 01.09.1999 zur Übertragung der Aufgabe Abfallentsorgung auf den Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg bis zum 31.12.2050. Der Ausschuss stimmt dem vorgelegten Vertragsentwurf mit der besprochenen Änderung zu.
     
  2. Der Vertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse für die Zentraldeponie Damsdorf/Tensfeld vom 04.09.1999 soll so geändert werden, dass im § 2 Absatz 4. der erste Satz ersatzlos gestrichen wird. Der Ausschuss stimmt dem vorgelegten Vertragsentwurf zu.
     
  3. Dem Antrag auf Verlängerung der Aufgabenübertragung nach § 16 Abs.2 KrW-/AbfG vom WZV auf seine WZV-Entsorgungsgesellschaft bis 31.12.2025 wird zugestimmt. Dem Kreistag wird empfohlen dem Antrag ebenfalls zuzustimmen.

 

  1. Der Ausschuss befürwortet eine analoge Verlängerung des Vertrages vom 17.08.1999 mit der Stadt Norderstedt.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 11Ablehnung: -Enthaltung: -

 

Pause von 19:00 Uhr – 19:15 Uhr.