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Der Vorsitzende dankt zunächst dem WZV und der Verwaltung für die Beantwortung der im Vorwege eingereichten Fragen. Daneben weist er daraufhin, dass Herr Oberbürgermeister Grote zu der Thematik ergänzt habe, dass der Vertrag mit der Stadt Norderstedt analog verlängert werden sollte. Herr Sass-Olker führt aus, dass der WZV die Abfallentsorgung für Privathaushalte durchführe und die WZV-Entsorgungsgesellschaft für gewerbliche Kunden. Er bittet um eine Stellungnahme, inwieweit die Abfallentsorgung bei Privathaushalten von Mitarbeitern der Tochtergesellschaft des WZV übernommen werde, denn diese Mitarbeiter würden ein geringeres Gehalt erhalten. Dazu erläutert Herr Kretschmer zunächst die Gründung der Tochtergesellschaft. Die Touren seien in diesem Zuge nicht geändert worden. Wenn der Abfall von privaten Haushalten von Mitarbeiter der Tochtergesellschaft entsorgt werde, werde dies verrechnet. Herr Kaldewey verweist auf die Rückstellungen von 35 Mio. Euro und fragt, wie diese abgesichert seien und ob Rückstellungen über Wertpapiere abgesichert seien. Dazu führt Herr Kretschmer aus, dass es sich dabei um die Deponierückstellungen handle. Diese seien am Geldmarkt angelegt, aber ausschließlich in sicheren Anlageformen. Herr Schnabel weist anschließend daraufhin, dass der vom Vorsitzenden angesprochene Vertrag mit der Stadt Norderstedt von dem Vertrag, der heute beraten werde, unabhängig sei. Herr von Anshelm ergänzt dazu, dass dieser darüber hinaus noch mit der Stadt Norderstedt und den dortigen Gremien abgestimmt werden müsse. Herr Kaldewey regt anschließend an, in Punkt 3 des Beschlussvorschlags ebenfalls das Enddatum des Vertrages einzusetzen. Hinter dem Wort “Entsorgungsgesellschaft“ solle „bis 31.12.2025“ eingesetzt werden. Diesem stimmt der Ausschuss zu. Darüber hinaus regt er an, die Formulierung für die Kündigungsfrist zu ändern. Herr von Anshelm bittet jedoch, es bei der bisherigen Formulierung zu belassen. Diesem folgt der Ausschuss. Herr Sass-Olker beantragt anschließend in § 5 einen neuen Abs. 2 mit folgender Formulierung einzufügen: „Unter den Voraussetzungen des Abs. 1 können beide Vertragsparteien zum 31.12.2031 eine vorzeitige Vertragsaufhebung verlangen.“ Diesem stimmt der Ausschuss zu. Abschließend verweist Herr Kaldewey auf eine Stellungnahme des Bundesrates, wonach die Aufgabenübertragung auch zukünftig möglich seien solle. In der Vorlage stehe jedoch, dass dies nicht mehr möglich seien werde. Dazu erläutert Herr Kretschmer, dass der Bundestag dieses abgelehnt hätte und somit die Gefahr bestehe, dass diese Regelung wegfalle. Der Ausschuss verständigt sich anschließend darauf, dass in den Beschlussvorschlag ein Passus aufgenommen werden solle, dass der Vertrag mit der Stadt Norderstedt analog angepasst werden solle. Danach stellt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag mit den besprochenen Änderungen zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Abstimmungsergebnis: einstimmig Zustimmung: 11Ablehnung: -Enthaltung: -
Pause von 19:00 Uhr – 19:15 Uhr.
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