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Auszug - Bericht der Geschäftsführung Jobcenter Kreis Segeberg  

 
 
23. Öffentliche Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 17.11.2011 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Vorsitzende begrüßt Herrn Knapp und Herrn Stahl vom Jobcenter

Die Vorsitzende begrüßt Herrn Knapp und Herrn Stahl vom Jobcenter. Herr Knapp informiert, dass es im Kreis aktuell 7722 Bedarfgemeinschaften gebe. Dies seien sechs mehr als im Vorjahr. Die Arbeitslosenquote im Kreis liege bei 4,9 %. Daneben informiert er, dass das Jobcenter Segeberg das einzige Jobcenter in Norddeutschland sei, welches in allen vier Bereichen die von der Arbeitsagentur vorgegeben Ziele erreicht habe. Weiterhin berichtet er, dass es einen großen Personenkreis gebe, welcher aufstockende Leistungen erhalte. Bei den Bundesaufgaben, welche das Jobcenter wahrnehme, liege die Fehlerquote bei 2,8 %. Dies sei ein im Vergleich zum Bundesdurchschnitt hervorragender Wert. Dieser liege bei 7 %. Der Stellenplan des Jobcenters weise 182 Vollzeitstellen aus und diese seien von 192 Personen besetzt. Die Befristungsquote liege bei 10 %. Die personelle Situation sei als gut zu bewerten. Der Kundenzufriedenheitswert liege bei 2,62. Für das Jahr 2012 sei die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets eine wichtige Aufgabe. Dafür sei zusätzliches Personal nötig. Dies werde in der Trägerversammlung beraten werden. Auf Nachfrage von Herrn Miermeister führt Herr Knapp aus, dass die Zahl der Langzeitarbeitslosen bei 1364 Personen liege. Er weist daraufhin, dass es sich hierbei um einen statistischen Wert handle. Die Zahl der sogenannten Ein-Euro-Jobber sei in der Zeit von 2007 bis 2011 von 1000 auf ca. 500 zurückgegangen. 2012 werde diese Zahl auf ca. 250 – 280 sinken. Die Zahl der arbeitslosen Jugendlichen sei von 2010 zu 2011 von 209 auf 145 zurückgegangen. Es gebe für diesen Bereich ein extra Team mit einem doppelt so guten Betreuungsschlüssel. Abschließend verweist Herr Miermeister darauf, dass viele Leistungsbezieher per Post darauf hingewiesen seien worden, dass sie die Mietobergrenzen nicht überschreiten sollten. Herr Knapp erläutert dazu, dass das Jobcenter darauf achten müsse, dass die Obergrenzen nicht überschritten werde und daher ein Verfahren zur Senkung anstoßen müsse. Es würde jedoch jeweils der Einzelfall betrachtet werden. Danach dankt die Vorsitzende für die gegebenen Informationen.