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Vorlage - DrS/2013/007  

 
 
Betreff: Aufhebung des Sperrvermerkes der Stelle für die Systembetreuung der Fachanwendung im FD 50.30 Eingliederungshilfe
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Rohwer, Annett
Federführend:Eingliederungshilfe für Erwachsene Bearbeiter/-in: Zierke, Beate
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
21.02.2013 
31. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozialausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung
05.03.2013 
73. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Sachverhalt:

In der DrS 2012/105-1 wurde beschlossen, die 0,5 Stelle für die Systembetreuung der Fachanwendung im Fachdienst 50.30 befristet auf 3 Jahre mit einem Sperrvermerk einzurichten.

Eingliederungshilfe gewährt Leistungen für Menschen, die durch eine Behinderung im Sinne des SGB IX wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Das Leistungsspektrum umfasst Maßnahmen im Kinderbereich (Frühförderung, Integrative Kindergärten, Schulassistenz über Leistungen im Erwachsenenalter – Wohnen im stationären, teilstationären und ambulanten Setting, Leistungen in Werkstätten und sonstige Beschäftigungsstätten und Tagessstruktur für Senioren). Das Ausgabenvolumen beträgt rd. 42 Mio € p.a. und wird komplett über die Fachanwendung berechnet und zahlbar gemacht.

 

Der Fachdienst Eingliederungshilfe und der Fachdienst Hilfe zur Pflege arbeiten mit der Fachanwendung LämmKomm.

 

Die Fachanwendung wird zurzeit in der Eingliederungshilfe rein als Buchungs- und Berechnungsprogramm genutzt, weitere Bausteine der Fachanwendung sind nicht hinterlegt. Aufgrund der vielfältigen Anforderungen an Sozialhilfesoftware bietet die Fachanwendung ein breites Angebotsspektrum, allerdings auch die Notwendigkeit entsprechendes Knowhow vorzuhalten, um die Module entsprechend der Bedarfe einzurichten. Eine fertige Software gibt es bundesweit nicht. Es ist unwirtschaftlich, eine Software einzukaufen und diese dann nicht richtig einzusetzen. Der/die Systemkoordinator/in soll die Buchungssystematik anpassen, Briefe automatisiert hinterlegen, eine Dokumentenverwaltung einrichten, die Hilfeplanung einbinden und weitere Module aktivieren. Dies bedarf zusätzlicher personeller Ressourcen und einen erhöhten anfänglichen Aufwand.

 

Die Einstellungen im Programm werden Arbeitszeit in der Sachbearbeitung und Hilfeplanung sparen. Zurzeit werden alle Bescheide in Word geschrieben, ohne dass die Daten automatisch übertragen werden, Auswertungen erfolgen händisch und ein Hilfeplanverfahren ist noch nicht angelegt. Eine Optimierung der Arbeitsabläufe ist dringlich erforderlich und würde sich finanziell durch die besseren Arbeitsabläufe auswirken.

Aus diesem Grund wird die Aufhebung des Sperrvermerkes beantragt.

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung empfiehlt, den Sperrvermerk für die für den Fachdienst Eingliederungshilfe eingerichtete auf 3 Jahre befristete 0,5 EG 8 als Systembetreuer für die Fachanwendung aufzuheben.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

0,5 Stelle im Teilplan 3113 (Stellenplannummer 0.3113.024), 23.000 €

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme