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Vorlage - DrS/2013/047  

 
 
Betreff: Wahl des Kreiswehrführers
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Lorenzen, Jens
Federführend:Feuerwehrwesen, Zivil- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst Bearbeiter/-in: Zierke, Beate
Beratungsfolge:
Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit Vorberatung
06.05.2013 
21. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Gesundheit ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
14.05.2013 
75. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
16.05.2013 
35. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Sachverhalt:

Auf der Jahreshauptversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes Segeberg am 22.03.2013 in Bad Segeberg wurde der Hauptbrandmeister Rolf Gloyer zum Kreiswehrführer gewählt. Von den 213 abgegebenen Stimmen sind 113 für Herrn Gloyer und 97 für den Gegenkandidaten Herrn Holger Gebauer abgegeben worden (3 Stimmen ungültig). Gemäß § 15 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes bedarf die Wahl der Zustimmung des Kreistages.

 

Beschlussvorschlag:

Der Wahl des Hauptbrandmeisters Rolf Gloyer zum Kreiswehrführer wird zugestimmt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme