Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Gemäß § 28 Abs. 1 der Kreisordnung (KrO) für Schleswig-Holstein wählt der Kreistag aus seiner Mitte seine Vorsitzende oder seinen Vorsitzenden. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Kreistages führt die Bezeichnung Kreispräsidentin bzw. Kreispräsident. Die Wahl der Kreispräsidentin oder des Kreispräsidenten wird unter Leitung des ältesten Mitglieds des Kreistages durchgeführt.
Folgende Wahlverfahren sind möglich:
Meiststimmenwahl Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält, ohne Rücksicht darauf, welchen Anteil die erreichte Stimmenzahl zur Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen hat.
Wahl nach fraktionsgebundenem Vorschlagsrecht Für Wahlen, bei denen über Wahlvorschläge ein Beschluss zu fassen ist, gilt § 34 Abs. 1 KrO. Danach werden Beschlüsse des Kreistages, soweit nicht das Gesetz etwas anderes bestimmt, mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei der Berechnung der Stimmenmehrheit zählen nur die Ja- und Nein-Stimmen. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
Nach § 35 Abs. 2 KrO wird gewählt, wenn niemand widerspricht, durch Handzeichen, sonst durch Stimmzettel.
Beschlussvorschlag: Der Kreistag des Kreises Segeberg wählt in seiner konstituierenden Sitzung am 20.06.2013 zum Kreispräsidenten:
Winfried Zylka, CDU
Finanzielle Auswirkungen:
Bezug zum strategischen Management:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||