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Vorlage - DrS/2013/077  

 
 
Betreff: Wahl der Kreispräsidentin / des Kreispräsidenten
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Eickstädt, Dennis
Federführend:Gremien, Kommunikation, Controlling Bearbeiter/-in: Eickstädt, Dennis
Beratungsfolge:
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
20.06.2013 
1. Öffentliche Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Sachverhalt:

Gemäß § 28 Abs. 1 der Kreisordnung (KrO) für Schleswig-Holstein wählt der Kreistag aus seiner Mitte seine Vorsitzende oder seinen Vorsitzenden. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Kreistages führt die Bezeichnung Kreispräsidentin bzw. Kreispräsident.

Die Wahl der Kreispräsidentin oder des Kreispräsidenten wird unter Leitung des ältesten Mitglieds des Kreistages durchgeführt.

 

Folgende Wahlverfahren sind möglich:

 

Meiststimmenwahl
Wird von keiner Fraktion verlangt, dass die Kreispräsidentin oder der Kreispräsident auf Vorschlag der vorschlagsberechtigten Fraktionen gewählt werden, so ist die Wahl im Meiststimmenverfahren nach § 35 Abs. 3 KrO durchzuführen.

Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält, ohne Rücksicht darauf, welchen Anteil die erreichte Stimmenzahl zur Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen hat.

 

Wahl nach fraktionsgebundenem Vorschlagsrecht
Gemäß § 28 Abs. 2 KrO kann jede Fraktion verlangen, dass die oder der Vorsitzende des Kreistags auf Vorschlag der nach Satz 2 vorschlagsberechtigten Fraktionen gewählt werden. In diesem Fall steht den Fraktionen das Vorschlagsrecht für die Wahl der oder des Vorsitzenden in der Reihenfolge der Höchstzahlen zu, die sich aus der Teilung der Sitzzahlen der Fraktionen durch 0,5 – 1,5 – 2,5 usw. ergeben.

Für Wahlen, bei denen über Wahlvorschläge ein Beschluss zu fassen ist, gilt § 34 Abs. 1 KrO. Danach werden Beschlüsse des Kreistages, soweit nicht das Gesetz etwas anderes bestimmt, mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei der Berechnung der Stimmenmehrheit zählen nur die Ja- und Nein-Stimmen. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.

 

Nach § 35 Abs. 2 KrO wird gewählt, wenn niemand widerspricht, durch Handzeichen, sonst durch Stimmzettel.

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag des Kreises Segeberg wählt in seiner konstituierenden Sitzung am 20.06.2013

zum Kreispräsidenten:

 

Winfried Zylka, CDU

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme