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Sachverhalt: Der Kreis Segeberg fördert auf vertraglicher Grundlage (siehe Anlage) aktuell elf Standortbüchereien im Kreisgebiet (siehe Anlage).
Die maßgeblichen Verträge laufen zum 31.12.2013 aus. Im Rahmen der letzten Vertragsverlängerung für die Zeit vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2013 erfolgte eine Kürzung des Kreiszuschusses von 21,5 % auf 20 % zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung. Bis zum Jahr 2003 betrug die Förderung noch 25 %. Die prozentuale Förderung bezieht sich auf die förderungsfähigen Gesamtausgaben für die Anschaffung von Medien sowie auf die Personalkosten für das hauptamtliche Personal der jeweiligen Bücherei.
Im Jahr 2012 betrug der Gesamtzuschuss des Kreises zum Betrieb der Standortbüchereien 422.767,- EUR. Aufgrund von tariflichen Steigerungen wird sich ab dem Jahr 2013 ein voraussichtlicher Zuschuss in Höhe von ca. 450.000,- EUR ergeben.
Für die Büchereien in Sülfeld, Nahe und Boostedt bestehen sogenannte Interimsverträge, welche lediglich eine Förderung des Medienetats vorsehen. Eine Förderung der Personalkosten aus Kreismitteln erfolgt bei diesen Büchereien nicht, da es sich nicht um hauptamtliches beschäftigtes Fachpersonal handelt.
Es wird empfohlen den bisherigen Förderungsumfang beizubehalten, um damit das sehr gut angenommene Büchereiangebot im Kreisgebiet zu konsolidieren.
Im Jahr 2012 hatten die Standortbüchereien im Kreisgebiet insgesamt 32.856 aktive Nutzer/innen, welche wiederum insgesamt 1.776.973 Entleihungen vorgenommen haben. Insbesondere für Kinder und Jugendliche sind Büchereien nach wie vor ein Ort, an dem der Zugang zu Literatur ermöglicht wird.
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt, die elf Förderverträge für die Standortbüchereien im Kreisgebiet werden über den 31.12.2013 hinaus für drei Jahre bis zum Ablauf des 31.12.2016 fortgeschrieben.
Finanzielle Auswirkungen:
Bezug zum strategischen Management:
Anlage/n:
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