Home
 
Kreistag
Ausschüsse
Fraktionen
 
Kalender
Übersicht
 
Übersicht
 
Textrecherche


Bürgerinformationssystem

Vorlage - DrS/2013/128  

 
 
Betreff: Appell des Kreistages des Kreises Segeberg zur beabsichtigten Reform des Kommunalen Finanzausgleichs
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Zylka, Winfried
Federführend:Gremien, Kommunikation, Controlling Bearbeiter/-in: Harder, Frederike
Beratungsfolge:
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
12.09.2013 
2. Öffentliche Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt folgenden Appell des Kreistages des Kreises Segeberg zur beabsichtigten Reform des Kommunalen Finanzausgleichs:

 

  1. Der Kreistag bittet  die Landesregierung und den Schleswig-Holsteinischen Landtag, den vorliegenden Gesetzentwurf zur Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs nicht zu beschließen. Die auf der Grundlage dieses Gesetzentwurfs errechnete Kürzung des Finanzausgleichs um ca. 11 Mio € für den Kreis Segeberg nimmt dem Kreis die Möglichkeit, die gesetzlich gebotenen Aufgaben zu erfüllen und zugleich eine eigenverantwortliche und eigengestaltbare Wahrnehmung der Kreisaufgaben zu gewährleisten. Mit einer Kürzung der Schlüsselzuweisung werden alle Bemühungen des Kreistages zunichte gemacht, den Haushalt in seiner Struktur zu konsolidieren und die aufgelaufenen Kredite zu reduzieren.
  2. Der Kreistag bezweifelt, dass die angestrebte Reform des Kommunalen Finanzausgleichs dem angestrebten Ziel einer den Aufgaben gerechten Finanzzuweisung entspricht. Es galt bisher als unbestritten, dass die Kreise bundesweit, aber auch im Lande Schleswig-Holstein unterfinanziert sind. Das Gutachten des NIW, das Grundlage für den Gesetzentwurf ist, ist daher in seinem Ergebnis nicht plausibel.
  3. Der Kreistag sieht die politische Absicht des Bundes verletzt, wenn die beschlossenen Bundesmittel für die Grundsicherung, die als Kompensation für die ständig steigenden Sozialleistungen der kommunalen Seite deklariert waren, nunmehr den Kreisen indirekt wieder entzogen werden.
  4. Der Kreistag teilt die Auffassung des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages, dass der Kommunale Finanzausgleich in Schleswig-Holstein so reformiert werden muss, dass die Kreise wieder in die Lage versetzt werden, ihre staatlichen Vollzugsaufgaben grundsätzlich mit staatlichen Finanzzuweisungen zu finanzieren.

Anlage/n: